Bad Berleburg. Der Angeklagte aus Bad Berleburg entschuldigt sich vor dem Amtsgericht. Teilweise ist die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen.
„Ich möchte mich von Herzen entschuldigen, für das, was ich gemacht habe“, sagt ein 52-jähriger Angeklagte am Dienstagmorgen im Amtsgericht Bad Berleburg. Doch diese Entschuldigung lässt das Geschehene bei weitem nicht rückgängig machen: Insgesamt 62 Bilddateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt waren auf dem Laptop und dem Tablet des Bad Berleburgers im November 2018 sichergestellt worden. Zwei von diesen Bildern soll der Vater zweier erwachsener Kinder außerdem im Internet versendet haben. Deshalb musste der 52-Jährige sich nun vor Gericht verantworten.
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Und das sind die Anklagepunkte: Verschaffen kinderpornografischer Schriften in zwei Fällen sowie Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Beschuldigten zu einer einjährigen Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich muss der 52-Jährige eine Geldbuße in Höhe von 3600 Euro an die DLRG-Ortsgruppe Bad Laasphe zahlen, mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten, binnen sechs Monaten eine Therapie antreten — und diese erfolgreich abschließen.
Amtsanwältin: „Wir reden hier zum Teil von Säuglingen“
Was der Angeklagte zu seiner Verteidigung zu sagen hat, lässt sich nur aus dem Plädoyer von Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel herleiten, denn: Auf Antrag des Verteidigers Norbert Wickel wurde die Öffentlichkeit spontan für die Zeit der Einlassung des 52-Jährigen ausgeschlossen — auch, wenn die Oberamtsanwältin dagegen war. „Es müssen Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich erörtert werden. Das Persönlichkeitsrecht würde verletzt werden“, begründet Richter Hoffmann seine Entscheidung, dem Antrag Folge zu leisten.
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Im abschließenden Plädoyer von Anklägerin Hippenstiel wird deutlich, dass der Angeklagte dringend therapeutische Hilfe benötigt, um seine sexuelle Neigung in den Griff zu kriegen. Hippenstiel vermag kaum positive Anhaltspunkte bei dem Beschuldigten zu erkennen: „Wir haben eine Vielzahl von Dateien. Und wir reden hier zum Teil von Säuglingen. Für solche Bilder müssen Kinder sexuell missbraucht werden“, macht die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ihrem Ärger Luft. Das Einzige, was zu Gunsten des Berleburgers spreche, seien seine Bemühungen, eine spezialisierte Therapie in Angriff zu nehmen. „Sie zeigen Reue und haben mehrfach betont, wie sehr Sie sich dafür schämen“, stellt Richter Hoffmann fest. „Das darf aber nicht verkennen, wer hier die eigentlichen Leidtragenden sind“, macht er deutlich.
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Seit Juli ein Straftatbestand
Seit Juli dieses Jahres zählen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften zu den Verbrechenstatbeständen. Die Einstellung solcher Verfahren oder eine Geldstrafe für diese Taten sind also nun nicht mehr möglich.