Bad Berleburg. Die wichtigsten Neuerungen bei einer permanenten 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab voraussichtlich Sonntag im Überblick.
Wie die Stadt Bad Berleburg nun via Facebook und dem Messengerdienst Telegram mitteilt, ist die neue Verordnung eingetroffen. Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab Samstag, 15. Mai. „Allerdings greift noch die Bundesnotbremse bei uns. Wir gehen davon aus, dass das Land NRW sie zum Wochenende hin aufhebt. Die meisten Lockerungen würden dann ab Sonntag, 16. Mai, bei uns gelten. Das gilt insbesondere für Kontaktbeschränkungen und Gastronomie. Sobald das Land NRW das schriftlich feststellt, informieren wir euch wie immer sofort“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Demnach gilt die neue Verordnung bis einschließlich Freitag, 4. Juni. Es gelten weiterhin Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygieneregeln. Die wichtigsten Neuerungen bei einer permanenten 7-Tage-Inzidenz unter 100 ab voraussichtlich Sonntag im Überblick:
Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben.
Die Kontaktbeschränkungen: Treffen sind mit Personen des eigenen Haushalts plus einer weiteren Person oder fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Laut Verordnung gilt: Kinder bis einschließlich 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
Schnelltests zur Vorlage im Einzelhandel, bei Dienstleistern, in der Gastronomie etc. gelten ab sofort 48 statt 24 Stunden.
Kultur: Konzerte (sitzend) unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen und negativem Testergebnis sind möglich. Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen nach vorheriger Terminbuchung sind ebenfalls möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen maximal eine Person pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.
Sport:Kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen ist erlaubt. Für Kontaktsport unter freiem Himmel gelten die Kontaktbeschränkungen. Kontaktsport für Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist zudem erlaubt. Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis sind ebenfalls wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen, sitzend).
Freizeit: Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: z.B. Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten; Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen; Voraussetzung ist jeweils negatives Testergebnis.
Gastronomie: Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig.
Beherbergung: Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind zulässig; Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels und ähnlichen Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität sind ebenfalls zulässig. Voraussetzung ist jeweils ein negatives Testergebnis.