Bad Berleburg. Ab diesem Mittwoch werden das Rothaarbad und die Rothaarsauna in Bad Berleburg für alle Gäste geöffnet. Welche Regeln vor Ort gelten.

Das Warten hat ein Ende: Ab diesem Mittwoch, 02. Juni, werden das Rothaarbad und die Rothaarsauna für alle Bade- und Saunagäste geöffnet. „Der Stufenplan der aktuellen Coronaschutzverordnung hat uns seit einigen Tagen die Gelegenheit gegeben, das Freibad zumindest für Sportschwimmer zu öffnen, Abstimmungen mit der Schwimmschule zu treffen und den Betrieb des Bades wieder einzufahren. Nun dürfen wir endlich das gesamte Angebot des Rothaarbades inklusive Hallenbad und des Saunabereich wieder öffnen“, erklärte Betriebsleiter Manuel Spies.

Nach sieben Monaten Schließzeit ist die Freude groß

Weiterhin dürfen im Freibad ab sofort die Liegewiesen, der Kiosk und das Kinderbecken wieder genutzt werden. Im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten wird den Gästen auch die Kombinutzung von Frei- und Hallenbad wieder zur Verfügung stehen. Nach sieben Monaten Schließzeit freuen sich Schwimmmeister Raimund Wolf und das Rothaarbad-Team darauf, wieder viele Gäste begrüßen zu dürfen. Passend zum Saisonstart wird das Rothaarbad-Team durch die neue Fachkraft Emma Ritacco verstärkt. Auch die Schwimmvereine und Gymnastikgruppen haben signalisiert, ihr reguläres Angebot im Bad kurzfristig wieder aufzunehmen.

Eintritt für Getestete, Genesene oder Geimpfte

Rathaus-Mitarbeiterin Marina Janssen macht auf eine Neuerung aufmerksam: „Die Schließungsphase wurde genutzt, um den Saunabereich weiter unter dem Motto Wald und Wandern zu gestalten. Neu ist hier für alle Saunabesucher die Wittgensteiner Hüttensauna, welche aus heimischem Käferholz errichtet wurde und den Saunagästen auf drei Ebenen Platz in uriger Gemütlichkeit bietet. Auch in der näheren Zukunft dürfen sich unsere Gäste auf weitere Highlights freuen.“

Bei Eintritt gilt für alle Bade- und Saunagäste das Erfordernis eines negativen Testergebnis oder eines Nachweis über vollständige Genesung bzw. Impfung. Weiterhin ist im Gebäude – außer in den Einzelumkleidekabinen und in der Schwimmhalle – Mundschutz zu tragen. Ebenso gilt grundsätzlich: 1,5 Meter Abstand halten!