Siegen-Wittgenstein. Allein in Siegen-Wittgenstein werden 300 Hektar mehr gebraucht. Vertreter der Wirtschaft wollen Veränderungen in der neue Regionalplanung.

Die Südwestfälische Wirtschaft fordert mehr Entfaltungsmöglichkeiten für Betriebe. Laut zweier Gutachten fehlen zusätzliche Flächen für Gewerbe und Industrie. 180 Hektar sollen es im Märkischen Kreis sein, 208 Hektar im Kreis Olpe und 300 Hektar für den Kreis Siegen-Wittgenstein.

Die Forderung ist nicht neu. Neu ist der starke Zusammenschluss der Südwestfälischen Wirtschaft. Die Industrie- und Handelskammer Siegen-Wittgenstein/Olpe, die Südwestfälische IHK Hagen und die Handwerkskammer Arnsberg wenden sich in einem gemeinsamen Fachbeitrag an die Bezirksregierung in Arnsberg. Darin fordern die Interessenvertreter, dass der neue Regionalplan die Ausweisung von zusätzlichen Gewerbeflächen möglich macht.

Zwei Gutachten

Basis dieser Forderung sind zwei Gutachten, die die Industrie- und Handelskammern in Siegen und Hagen für ihre Zuständigkeitsbereiche erstellt haben.


In Wittgenstein war es der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Hermann-Josef Droege, der Anfang des Jahres 2019 in den Kommunen die die Ergebnisse der Analyse vorstellte. Damals war Bad Laasphe die einzige Kommune mit 34 Hektar Reserveflächen - Hauptsächlich in den Espen in Feudingen. Zwar gibt es für die drei Wittgensteiner Kommunen auch Reserveflächen im gemeinsamen Industriepark Wittgenstein. Doch die reichen perspektivisch nicht, hieß es damals bereits.


Inzwischen sind die einzelnen Analyseergebnisse der Gutachten mit den einzelnen Kommunen diskutiert worden. „Einige haben Flächen herausgenommen, andere Flächen hereingebracht“, erläutert der Siegener IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener auf Nachfrage. Daraus ergibt sich beispielsweise auch die kleine Anpassung der Gesamtflächenforderung für Siegen-Wittgenstein. Die lag Anfang des Jahres noch bei 317 und ist jetzt bei 300 Hektar angelangt.


Im Gespräch mit der Redaktion verweist Gräbener noch einmal auf die Besonderheiten, die bei der Ausweisung neuer Flächen für die Wirtschaft zu berücksichtigen seien: In Südwestfalen gebe es durch die Topographie räumlichen Einschränkungen, wie engen Tal- oder Hanglagen. „Viele Flächen können nur zu einem geringen Teil tatsächlich industriell-gewerblich genutzt werden. Untersuchungen zu 24 ausgewiesenen Bereichen für gewerblich-industrielle Nutzung haben gezeigt, dass am Ende vor Ort durchschnittlich gerade einmal 67 Prozent der Fläche tatsächlich genutzt werden könnten. Ungleiches muss vor diesem Hintergrund auch ungleich behandelt werden“, macht Gräbener im Gespräch deutlich.

Deshalb halte es die IHK Siegen für sachgerecht und dringend erforderlich, den errechneten Flächenbedarf mit einem Planungszuschlag von 20 Prozent zu versehen, wiederholt Gräbener eine Forderung seines Hagener Kollegen Dr. Ralf Geruschkat.

Ausgleichsfragen

Ausgleichsfragen für die Nutzung bisherigen Freiraums müssten künftig stärker als bisher vor dem Hintergrund der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ortdiskutiert werden. Das bedeute unter anderem: Wo Waldreichtum vorherrsche, dürfe es kein Tabu sein, Wald in Anspruch zu nehmen. Dies umso mehr, als offene Landschaft für die Landwirtschaft immer wichtiger werde. Der reine Ausgleich im Flächenverhältnis sollte durch qualitativ hochwertigere, ökologisch sinnvollere Maßnahmen ergänzt werden, wenn dort ein größerer ökologischer Effekt möglich sei.