Bad Laasphe. Bürgermeister Dirk Terlinden bittet alle Bad Laaspher, „sich wie bisher im Interesse der Allgemeinheit verantwortungsvoll zu verhalten“.

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung sind am Montag landesweit verschärfte Regeln in Kraft getreten, um die rasante Ausbreitung des Virus zu stoppen. Doch was bedeuten all diese Maßnahmen konkret für die Bürgerinnen und Bürger von Bad Laasphe? Welche Auswirkungen haben sie auf die Lahnstadt? Was ist künftig noch gestattet und wo kommt es zu Einschränkungen? Welche öffentlichen Bereiche können weiterhin zugänglich bleiben und welche nicht?

Über all das sprach der neue Bad Laaspher Bürgermeister Dirk Terlinden an seinem ersten Arbeitstag gemeinsam mit Dezernent Rainer Schmalz und den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Ordnungsamt, Gebäudemanagement, Sozial- und Standesamt. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick.

Mindestabstand und Kontaktbeschränkungen

Im öffentlichen Raum dürfen laut Verordnung nur noch maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten ohne Einhaltung des Mindestabstandes zusammentreffen. Ansonsten muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen grundsätzlich eingehalten werden. Ausnahmen gelten zum Beispiel für zulässige Versammlungen, Bildungsveranstaltungen, berufliche Zusammenkünfte oder auch Einsatzsituationen von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst.

Maskenpflicht


Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht mittlerweile unabhängig vom Mindestabstand in allen geschlossenen Räumlichkeiten, die für Besucher und Kunden öffentlich zugänglich sind, für den Besuch von Märkten und Verkaufsständen im Außenbereich, in Bus und Bahn einschließlich der entsprechenden Haltestellen sowie für die Teilnahme an zulässigen Versammlungen (ab 25 Personen auch unter freiem Himmel) und – mit Ausnahme von nicht-schulpflichtigen Kindern – auch auf Spielplätzen.

Beerdigungen und standesamtliche Trauungen


Sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen muss bei Beerdigungen grundsätzlich eine Alltagsmaske getragen werden. Ebenso ist eine Kontaktliste zu führen und der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Ausnahme: nahe Angehörige). Bei standesamtlichen Trauungen in der Lahnstadt gilt, dass aufgrund der aktuellen Gegebenheiten nur das Brautpaar bei der Trauung anwesend sein darf.

Rathaus


Das Rathaus der Stadt Bad Laasphe bleibt für die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich geöffnet. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Wie gehabt werden am Eingang die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher aufgenommen. Derzeit bittet die Stadtverwaltung jedoch darum, Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail zu klären. Wer persönlich im Rathaus vorbeischauen muss, wird gebeten, einen Termin zu vereinbaren. Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind möglich. Die Zentrale ist erreichbar unter Tel. 02752/909-0 bzw. per E-Mail an post@bad-laasphe.de.

Haus des Gastes, Haus der Jugend, Büchereien

Das Haus des Gastes, das Haus der Jugend und die Büchereien in Bad Laasphe und Feudingen bleiben unter Einhaltung der bekannten Regeln und Maßnahmen geöffnet.

Sport/Nutzung Turnhallen und -räume


Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen untersagt. Ausnahme ist der Schulsport. Die Sporträume in den Dorfgemeinschaftshäusern der Lahnstadt sowie die Sportplätze und Turnhallen bleiben deshalb für den Vereins- und Freizeitsport vorerst geschlossen. Lediglich die Dreifachturnhalle in Bad Laasphe, die Turnhalle an der Grundschule Feudingen, die alte Turnhalle am Städtischen Gymnasium (ohne Lehrschwimmbecken) und die Turnhalle des TuS Niederlaasphe bleiben für den Sportunterricht der Schulen geöffnet.

Private Feiern/Nutzung Dorfgemeinschaftshäuser und städtische Hallen


Private Feiern sind nach den Vorgaben des Landes im öffentlichen Raum vorerst nicht gestattet. Auch im privaten Bereich sind die Bürgerinnen und Bürger dringend angehalten, auf Feste zu verzichten. Ebenso ist ein Proben- und Trainingsbetrieb von Vereinen nicht zulässig. Erlaubt sind weiterhin notwendige Vereinssitzungen und Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Sämtliche Einrichtungen der Stadt Bad Laasphe (etwa die Dorfgemeinschaftshäuser oder die Volkshalle in Feudingen) sind deshalb vorerst nur für solch zulässige Vereinssitzungen und Versammlungen nutzbar, nicht aber für private Feierlichkeiten oder den Proben- und Trainingsbetrieb von beispielsweise Chören, Sport- oder Musikgruppen.

Gastronomie


Gastronomiebetriebe dürfen ihre Speisen vorerst nur liefern oder außer Haus verkaufen. Doch Obacht: Der Verzehr der Speisen ist im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle nicht erlaubt.

Kultur

Auch der Kulturbetrieb ist in den kommenden Wochen untersagt. Vor diesem Hintergrund bleiben auch sämtliche Museen in der Stadt Bad Laasphe vorerst geschlossen.

Reisen und Tourismus

Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Pensionen sind für Touristen auch in der Lahnstadt geschlossen. Dort dürfen nur Geschäftsreisende übernachten.


All diese Regelungen gelten vorerst bis Ende November. „Das sind zum Teil massive Einschränkungen, die uns allen auferlegt wurden, aber sie sind in der jetzigen Situation notwendig“, sagt Bürgermeister Dirk Terlinden. „Die Entwicklung in den letzten Tagen und Wochen war alarmierend. Wenngleich die Zahlen bei uns noch verhältnismäßig gering sind, so können wir es doch nur gemeinsam aus dieser Lage heraus schaffen. Zusammen müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen und das Land vor einem endgültigen Kollaps zu bewahren. Deshalb bitte ich alle Bad Laaspherinnen und Bad Laaspher, sich wie bisher im Interesse der Allgemeinheit verantwortungsvoll zu verhalten.“