Bad Berleburg. Das Ordnungsamt kontrolliert, ob Auflagen eingehalten werden. Eine Änderung bezüglich der Notbetreuung von Schülern und Kita-Kindern.
Die momentanen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind in Bad Berleburg überwiegend eingehalten worden, teilt die Stadtverwaltung mit. Das habe sich aus Kontrollen der Verwaltung sowie der Polizei ergeben. Das Ordnungsamt war mit einer Streife unterwegs und musste am Freitag lediglich eine kleinere Versammlung im Stadtpark auflösen. Auch aus den Ortschaften wurden zunächst keine Auffälligkeiten berichtet.
Auch am Samstag waren tagsüber Mitarbeiter des Ordnungsamts in der Stadt unterwegs und kontrollierten den Einzelhandel – dahingehend, welche Geschäfte geöffnet waren, aber auch bezüglich der umzusetzenden Auflagen. Diese Kontrolle war ebenfalls größtenteils unauffällig, eine Verwarnung wurde ausgesprochen, der Grund hierfür waren nicht ausreichende Hygienemaßnahmen.
Betreuung auch für nur ein Elternteil in Schlüsselposition
Auch mit einer Veränderung, die das Land NRW bezüglich der Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern sowie Kita-Kindern vorgenommen hat, beschäftigte sich der Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Ab sofort werde diese Betreuung auch angeboten, wenn nur ein Elternteil in einer Schlüsselposition arbeitet.
„Wer vor diesem Hintergrund eine Betreuung in Anspruch nehmen kann und möchte, sollte sich mit der Schulleitung oder der Kita in Verbindung setzen“, erklärt die zuständige Fachbereichsleiterin Regina Linde.
Nach der neuen Erlasslage haben nun auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einen Anspruch auf die Notbetreuung. Bürgermeister Bernd Fuhrmann begrüßt das, da die Freiwillige Feuerwehr eine wichtige Aufgabe erfüllt, appelliert jedoch an alle, die Notbetreuung nicht pauschal in Anspruch zu nehmen: „Wir müssen dabei auch bedenken, dass dann wieder mehr Kinder in Kontakt miteinander kommen könnten. Deshalb ist unsere Bitte, dass nur die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr die Notbetreuung in Anspruch nehmen, die sich in der Tagesverfügbarkeit befinden und keine anderweitige Betreuung sicherstellen können.“