Siegen/Bad Laasphe. Gleich vier Anklagen sind es, mit denen sich ein 25-Jähriger aus Bad Laasphe im Siegener Landgericht konfrontiert sieht. Eine davon wird fallengelassen.
Gleich vier Anklagen sind es, mit denen sich der 25-jährige A. aus Bad Laasphe am Montag im Siegener Landgericht konfrontiert sieht. Drei davon kommen aus dem immer prägender werdenden Themenfeld „Filmen, Fotografieren, Teilen, Posten“. Was A. da weitergeschickt hat, „das waren Ferkeleien, eindeutig“, findet Verteidiger Dr. Detlev Otto Binder. Seine Kollegin Christina Peterhanwahr wird mit der Einschätzung „Schweinereien“ noch einen Tick deutlicher.
Beide finden aber auch, dass der Mandant durch den Druck des Prozesses gereift sei und begrüßen es, dass er mit sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung aus dem Gericht entlassen wird. A. sei ohne Vater und mit einer schwerkranken Mutter aufgewachsen, habe wohl dadurch Probleme gehabt, ein vernünftiges Verhältnis zum weiblichen Geschlecht zu entwickeln. Drei der Taten werden durch den Anwalt eingeräumt. Der vierte und schwerwiegendste Vorwurf wird eingestellt.
Falsche Verdächtigung, Verstoß gegen das Urheberrecht und üble Nachrede
Es stimme, dass sein Mandant Ende 2013 im Rahmen eines Bußgeldverfahrens wegen zu schnellen Fahrens die Schuld auf seinen Bruder geschoben habe, bestätigt Dr. Binder die Anklage wegen falscher Verdächtigung. Ebenso stimme der Vorwurf des Verstoßes gegen das Urheberrecht, weil A. tatsächlich im Sommer 2014 das Nacktfoto einer Bekannten widerrechtlich auf seiner Facebookseite postete. Üble Nachrede ist die dritte Straftat. Im Oktober 2014 hat A. die Telefonnummer einer weiteren Bekannten mit dem Hinweis „gibt direkt“ im Netz öffentlich gemacht. Die Folge: Sie bekam 25 Anrufe sexhungriger Männer.
Sachverhalt bleibt offen
Nur die dritte „Ferkelei“ wird bestritten. Im Dezember 2013 soll A. eine junge Frau, einen Freund und sich selbst beim Sex gefilmt, die Aufnahmen später dem Freund der „Hauptdarstellerin“ geschickt haben. Hier erklärt der Anwalt, alle Beteiligten hätten gewusst, dass Aufnahmen gemacht werden. Der Freund bestätigt dies im Zeugenstand. Er habe das Filmen bemerkt und gehe fest davon aus, dass dies auch für die Betroffene gelte. Die junge Frau hatte im Mai 2015 den Vorwurf der Vergewaltigung erhoben, was den Amtsrichter in Bad Berleburg zur Verweisung an die Strafkammer bewegte. Sie habe sicher keine Veröffentlichung gewollt, meint der Zeuge. Die habe es aber auch nicht gegeben. Wie ihr Verlobter an die Information gekommen sei, wisse er nicht. Die Frau kommt nicht, der Sachverhalt bleibt offen.
Vorbestrafter bekommt eine Chance
Obwohl A. vorbestraft ist und unter Bewährung stand, bekommt er eine Chance. Die Kammer glaubt ihm die Reue. „Ich habe immer gesagt, er soll weniger mit seinem Handy machen, sagt Bewährungshelfer Reinhold Vater. „Das ist eine andere Generation“, entgegnet die Vorsitzende Richterin.