Erndtebrück/Birkelbach. Ohne Zisterne oder Löschwasserteich kann eine Familie in Birkelbach demnächst nicht in ihr neugebautes Haus einziehen.
Eine Familie baut ein Wohnhaus in eine Baulücke und darf es vorerst nicht nutzen, weil der Nachweis für eine ausreichende Löschwasserversorgung fehlen soll. Für Birkelbachs Ortsvorsteher Fritz Hoffmann ist das Ganze ein Unding, „Da stehen doch schon jede Menge Wohnhäuser. Was ist denn mit denen?“, fragt der Kommunalpolitiker.
Das sagt der Kreis
Die Antwort des Kreises Siegen-Wittgenstein ist so knapp wie einfach. Die älteren Häuser genießen Bestandsschutz, neue Wohnimmobilien unterliegen aber einer Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Weil für eine Baugenehmigung nicht primär die Löschwasserversorgung geprüft wird, kann eine Genehmigung erteilt, eine spätere Nutzung aber dennoch untersagt werden, bis der Nachweis der ausreichenden Löschwasserversorgung erbracht ist, erläutert der Sprecher des Kreises Torsten Manges die komplizierte Sachlage.
Für die junge Familie, die namentlich nicht genannt werden möchte, ist das Ganze eine erhebliche Belastung, psychisch aber auch physisch, weil der Bau einer Löschwasserzisterne Geld kostet, wie sie im Gespräch erläutert.
Auf Nachfrage erläutert der Kreis, dass für die Löschwasserversorgung die Kommune zuständig ist und verweist auf das BHKG. Dort heißt es in Paragraf 3, Absatz 2: „Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung und -rückhaltung erforderlich ist, hat hierfür die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter Sorge zu tragen.“
Bei dem Wohnhaus handelt es sich aber nicht um ein Gebäude mit einer von der Norm abweichenden Brandlast. Deshalb sehen die Betroffenen den Handlungsbedarf auch bei der Gemeinde Erndtebrück.
Das sagt ein Nachbar
Etwas anders sieht die Lage schon jenseits der Straße aus. Dort plant der Nebenerwerbs-Landwirt Marc Weber einen neuen Stall für 60 Milchkühe. Für die notwendige Baugenehmigung muss Weber gemäß Gesetzeslage eine eigene zusätzliche Löschwasserversorgung vorweisen. „Wir wollen, dass es voran geht, und dass wir im März bauen können. Wir warten noch auf ein paar Förderzusagen und dann fangen wir an“, sagt Weber. Er will eine 80 oder 90 Kubikmeter große Zisterne bauen.
Seine Situation unterscheidet sich als Gewerbetreibender von der der Familie mit Wohnbebauung. Warum aber sollen für das neue Haus andere Regelungen gelten als für die links und rechts davon? „Das ist ein Witz“, kommentiert Weber und sagt unbürokratische Hilfe zu: „Als Nachbarn hilft man sich gegenseitig“, erklärt er und möchte der Familie Zugang zu seiner künftigen Zisterne gewähren. Nur werden seine Nachbarn im Februar einziehen. Dann ist die große Zisterne auf dem Bauernhof vielleicht noch nicht fertig. Der Pool eines anderen Nachbarn ist eine weitere Alternative. Doch auch hier wäre die Löschwasserzusage eine befristete und eben keine dauerhafte, sagt die Familie.
Das sagt die Gemeinde
Das Rathaus Erndtebrück verweist auf den Brandschutzbedarfsplan. : „Eine Verbesserung der Löschwasserversorgung ist bereits im derzeit gültigen Brandschutzbedarfsplan (gültig bis 2023) als Ziel definiert worden. Auch die Löschwasserversorgung soll strategisch verbessert werden. Hierzu ist es erforderlich, zunächst eine gute Datengrundlage zu erarbeiten, wo welche Löschwassermengen verfügbar sind. Darauf aufbauend sollen nach und nach Verbesserungen erzielt werden. Neben der Schaffung neuer Infrastruktur, wie Zisternen, kann dabei auch vorhandene Infrastruktur eine Rolle spielen, wie Teiche oder Kooperationen bei privaten Wasserreservoirs.
Derzeit werden bei konkreten Bauvorhaben in Bereichen mit zu verbessernder Löschwasserversorgung individuelle Wege gesucht um diese zu ermöglichen. Dies ist auch bei dem genannten Bauvorhaben in Birkelbach der Fall gewesen, wo nach unserem Kenntnisstand letztlich eine Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde erteilt werden konnte.“
Weil Feuerwehrthemen in Erndtebrück angepackt werden sollen, hat sich der Gemeinderat entschieden, einen Ausschuss für Feuer-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz einzuführen, „um die Sicherheitsthemen der Gemeinde noch mehr in den Fokus zu rücken“, so die Gemeinde.