Erndtebrück. Eine 29-jährige Frau aus Wermelskirchen war in Erndtebrück mit ihrem Auto ertappt worden, das nicht haftpflichtversichert gewesen war.

Ein Verfahren gegen eine 29-jährige Wermelskirchenerin stellte das Amtsgericht Bad Berleburg am Dienstagmittag gegen eine Auflage von 100 Sozialstunden mit Bauchschmerzen ein. Die Frau musste sich wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Nach einer gründlichen Beweisaufnahme stand für das Gericht jedoch fest, dass die Angeklagte nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig gehandelt hatte. 


Im Juni dieses Jahres hatten Polizeibeamte im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Erndtebrück festgestellt, dass das Auto der Angeklagten nicht haftpflichtversichert gewesen war. „Als die Beamten uns davon erzählten, haben wir das erste Mal davon gehört. Uns war das wirklich nicht bewusst“, beteuert die 29-Jährige ihre Unschuld. 

Zwei Prämien nicht bezahlt


Nach dem Vorfall sollen sich die zuständigen Polizisten mit dem Versicherungsanbieter der jungen Frau in Verbindung gesetzt haben. Ein Vertreter der Firma habe daraufhin gesagt, dass die Angeklagte zwei Prämien nicht bezahlt habe und ihr die Versicherung bereits im März 2020 gekündigt worden sei.


Laut eigener Aussage der 29-Jährigen habe sie weder Mahnungen noch die Kündigung  per Post, Anruf oder Mail erhalten. Weil die Versicherungsfirma keine Beträge von ihrem Konto abgebucht hatte, habe die Angeklagte sogar einmal einen Geldbetrag an sie überwiesen. 

Zögerliches Einverständnis


Nach langer Beweisaufnahme bot Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel der Angeklagten schließlich eine Einstellung gegen Auflagen an, mit der sich die 29-jährige — wenn auch etwas zögerlich — einverstanden erklärte.

Anderenfalls hätte der Angeklagten bei einer Fortsetzung der Verhandlung eine hohe Strafe drohen können, da sie bereits einschlägig vorbestraft ist. Die Wermelskirchenerin sah aber schließlich ein, dass sie den Überblick über ihre Versicherungen ein wenig verloren hatte.