Wittgenstein. Verurteilung wegen Subventionsbetrug für eine 62-Jährige Wittgensteinerin, die nicht vor Gericht erschien.

Während der Corona-Pandemie können Unternehmen, Betriebe und sonstige Einrichtungen finanzielle Hilfe vom Staat erhalten — sofern die Bedingungen stimmen. Wird diese Soforthilfe allerdings wissentlich unberechtigt beantragt, ist der Gerichtssaal nicht weit entfernt. Diese Erfahrung musste nun auch eine 62-jährige Wittgensteinerin machen: Sie hätte sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg wegen Subventionsbetruges in zwei Fällen verantworten müssen, war ihrer Verhandlung allerdings ferngeblieben.



Richter Torsten Hoffmann erließ also Strafbefehl gegen die Physiotherapeutin. Auf sie kommen nun eine Geldstrafe in Höhe von 3250 Euro sowie eine 9000 Euro hohe Werteinziehung zu. 

Steuerschulden verschwiegen



Sowohl im April und im Mai dieses Jahres soll die 62-Jährige Corona-Soforthilfe beantragt haben. Den ersten Antrag hatten die Behörden abgelehnt, den zweiten hingegen nicht. Nur einen Tag nach der Beantragung erhielt die Frau 9000 Euro Überbrückungshilfe für ihre Physiotherapie-Praxis. In ihrem Antrag soll die Angeklagte allerdings falsche Angaben gemacht haben — denn nur, wer vor dem 1. März noch keine finanziellen Engpässe in seinem Unternehmen hatte, ist auch dazu berechtigt, finanzielle Unterstützung zu empfangen. In ihrem Antrag soll die 62-Jährige jedoch versichert haben, erst ab Frühjahr dieses Jahres vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten zu haben. Das war allerdings nicht der Fall gewesen: Schon vor der Pandemie hatte sie auf knapp 38.500 Euro Steuerschulden gesessen. 

Die von de Angeklagten zu zahlende Geldstrafe soll dem Land NRW zugute kommen, heißt es in dem Urteil.