Erndtebrück. Was passiert mit meinen Zugangsdaten, Accounts und allen möglichen Spuren, die ich im Netz hinterlassen habe, wenn ich einmal nicht mehr da bin?

Ob bei Facebook, Instagram oder Twitter, ob Computer, Smartphone oder Tablet – heutzutage benutzt fast jeder eines dieser Portale oder Geräte.“ Doch was passiert mit meinen Zugangsdaten, Accounts und allen möglichen Spuren, die ich im Netz hinterlassen habe, wenn ich einmal nicht mehr da bin?“ Dieser Frage widmete sich jetzt Notar Frank Henk bei einer Veranstaltung, zu der die Sparkasse Wittgenstein im Rahmen der Erbrechtstage eingeladen hatte.

Notar Frank Henk bei den Erbrechtstagen
Notar Frank Henk bei den Erbrechtstagen © Unbekannt | Esther Loekens


„Es darum, meine digitalen Daten zu vererben und den Erben den Umgang zu erleichtern“, beschreibt Henk. Allerdings werde das Thema „Digitaler Nachlass“ nicht kritisch wahrgenommen, obwohl es jede Altersklasse betrifft, so die Erfahrung des Referenten. Bemerkbar machte sich dies auch an der Besucherzahl bei der Veranstaltung.


„Man sollte in sich zu gehen, und sich fragen: Was will ich? Möchte ich im Netz weiterleben? Soll jemand anderes einen Nutzen aus meinen Hinterlassenschaften haben, oder möchte ich meine Daten/Profile in den sogenannten Gedenkzustand versetzten lassen? All das sind Fragen, die man sich stellen muss“, erklärte Henk. „Denn der Mensch geht, doch die digitalen Daten bleiben“, fügt er hinzu.

„Das Wichtigste ist: Man muss erst mal nichts tun. Schließlich betrifft es die nächste Generation. Aber man sollte sich einen Überblick verschaffen. Und wenn man dann möchte, etwas dafür tun“, klärt der Notar, die Zuhörer, auf. Als wichtigste Vorsorgedokumente nennt Henk:


die Vorsorgevollmacht: Sie bestimmt Vermögensangelegenheiten insbesondere Grundstücksvermögen, persönliche Angelegenheiten wie Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung und Umsetzung der Patientenverfügung.

eine Unternehmer-Vorsorgevollmacht für GmbH-Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber


die Patientenverfügung


das Testament: Insbesondere dieses Dokument könne für Erben und Hinterbliebene Gold wert sein. Ganz nach dem Motto: „Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung“.