Leimstruth. Nach dem schweren Unfall an der B 62 in Leimstruth fordern Bürger dort einen Kreisverkehr. Bereits zwei Mal war an dieser Stelle einer geplant.

„Ein Kreisel wäre wirklich eine gute Investition dort.“ „Da müsste ein Kreisel hin. Zu oft sind da Unfälle.“ „Kreisel hin, liebe Gemeinde, und so etwas passiert nicht. Da ist es schon so oft zu Unfällen gekommen.“ Die Reaktionen unserer Leser auf Facebook hatten auf den Unfall mit einem schwer verletzten 26-Jährigen in Leimstruth an der B62 eine klare Tendenz: Ein Kreisverkehr würde an dieser Stelle für mehr Sicherheit sorgen. Tatsächlich gab es bereits zwei Mal Pläne dafür – daraus ist jedoch nichts geworden.

Da die Bundesstraße 62 in Leimstruth betroffen ist, ist jedoch die Gemeinde Erndtebrück gar nicht dafür zuständig, dort einen Kreisverkehr anlegen zu lassen.

Bund und Kreis zuständig

„Es hat bereits 2012 Planungen für einen Kreisverkehr an der Einmündung aus dem Industriegebiet Jägersgrund auf die B62 gegeben“, berichtet Karl-Josef Fischer, Pressesprecher des Landesbetrieb Straßenbau.


Der Kreisverkehr würde vier Äste haben: Zwei jeweils mit der Bundesstraße, eine Kreisstraße und eine Straße der Gemeinde – da der durchschnittliche Verkehr auf der an der Kreuzung beteiligten Gemeindestraße nicht mehr als 20 Prozent des Verkehrs auf den anderen beteiligten Straßenästen (Kreis und Bundesstraße) beträgt, käme es jedoch zu keiner Kostenbeteiligung der Gemeinde Erndtebrück.

„Somit geht dieser mögliche Kostenanteil auf die anderen Beteiligten über. Daher würde eine Kostenaufteilung zu zwei Drittel auf den Bund und zu einem Drittel auf den Kreis fallen“, lässt der Kreis Siegen-Wittgenstein auf Nachfrage verlauten.

Keine Mittel für Umsetzung

Dieser Anteil sei für den Kreis im Jahr 2012 nicht finanzierbar gewesen, weiß Fischer: „Daher wurde die Planung nicht umgesetzt.“

Er schätzt den möglichen Anteil des Kreises auf etwa 250.000 Euro. Im Jahr 2015 dann dasselbe Spiel: „Es wurde in diesem Jahr noch einmal probiert, aber der Kreis hat dieselbe Antwort gegeben. Er hatte nach wie vor keine Mittel dafür“, sagt Fischer. Damit habe sich das Vorhaben erst einmal erledigt.

Derzeit keine Anlegung geplant

Dies bestätigte auch der Kreis: „Aktuell ist die Anlegung des Kreisverkehres nicht in genehmigten Bauprogrammen aufgeführt. Vom Grundsatz müssten daher zunächst die zuständigen Gremien des Kreises entscheiden, ob die Maßnahme durchgeführt werden soll und in welchem finanziellen Umfang eine Kostenbeteiligung des Kreises möglich ist.“ Noch gebe es an dieser Stelle keine Unfallhäufung.

Die Kriterien für einen Kreisverkehr an dieser Stelle wären jedoch erfüllt, gibt Fischer zu bedenken. „Gerade wenn die Ausfahrt aus einem Industriegebiet unübersichtlich ist, wäre da zur Beseitigung der Gefährdung ein Kreisverkehr sinnvoll“, betont Fischer und fügt hinzu: „Ein Kreisverkehr an dieser Stelle wäre aus unserer Sicht sogar angesagt und auch machbar gewesen.“

Der Antrag für einen Kreisverkehr läuft für gewöhnlich über die Unfallkommission, die sich nach einem Unfall die Stelle anschaut. Danach werde über das weitere Verfahren entschieden.