Wittgenstein. In Erndtebrück sind die Gewerbesteuer um 40 Prozent. In Bad Laasphe sind es 30 Prozent. Jetzt warten die Kämmerer auf Gelder von Bund und Land.
Die Corona-Pandemie hat massive Auswirkungen auf die Finanzen der Kommunen. Die schwächelnde Konjunktur in der Industrie und die Absatzeinbußen vor allem beim stationären Handel und der Gastronomie bescheren den Stadtkassen von Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück große Löcher.
Massive Einbußen
Am massivsten ist der Einbruch aktuell in Erndtebrück, wo rund 40 Prozent der Gewerbesteuer weggebrochen sind. In Bad Laasphe sind es 30 Prozent. Bei den Vergleichszahlen weist Bad Berleburg zwar sogar noch ein Steuerplus im 2. Quartal aus, aber auch hier rechnet der Kämmerer bereits mit stark gesunkenen Einnahmen.
Genau in diese Zeit fällt die frohe Botschaft, dass der Bundestag ein Entlastungsprogramm beschlossen hat, für das unter anderem auch das Grundgesetz geändert worden ist. „Auch der Kreis Siegen-Wittgenstein profitiert davon kräftig“, freut sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari aus Attendorn, die für ihre Partei auch den Kreis Siegen-Wittgenstein betreut, weil dieser keinen SPD-Abgeordneten mehr im Parlament hat.
Bund und Länder zahlen 12 Milliarden
In einer Pressemitteilung von Baradari heißt es weiter: „Gemeinsam mit den Ländern erstattet der Bund in diesem Jahr zusammen fast 12 Milliarden Euro an pandemiebedingten Gewerbesteuerausfällen der Städte und Gemeinden. Dauerhaft und strukturell werden die Kommunen zudem bei den Sozialausgaben entlastet: Der Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung wird um 25 Prozent auf 75 Prozent dauerhaft erhöht. Die kommunalen Haushalte erhalten zusätzliche finanzielle Spielräume von rund 3,4 Milliarden Euro jährlich.“
Kreis Siegen-Wittgenstein
In dem Paket enthalten sind aus Ausgleichszahlungen für Sozialleistungen: So erhält der Kreis Siegen-Wittgenstein auf diesem Weg künftig 10,1 Millionen Euro jährlich - die fließen zum Beispiel in die Unterbringungskosten.
Bad Berleburg
Kämmerer Gerd Schneider zeigt eine verhaltene Freude - vor allem deshalb, weil noch keine konkreten Beträge genannt werden, mit denen sich rechnen ließe. Der Sachverhalt sei grundsätzlich nicht neu. „Jetzt hat der Bund lediglich die angekündigte Entlastung beschlossen und damit verbindlich gemacht.“ Das Paket ist von Bund und Ländern gemeinsam geschnürt. Da es sich um eine pauschale Zuweisung handelt, ist hier noch kein konkreter Betrag zu benennen.
Recht konkret ist aber bereits,wie groß das Loch in der Bad Berleburger Gewerbesteuereinnahme ist: „Wie in den städtischen Gremien berichtet, liegen wir derzeit mit einem Wert von gut 2 Millionen Euro hinter dem Plan zurück“. Welcher Anteil davon ausgeglichen werde, stehe nach Schneiders Kenntnis derzeit noch nicht fest, da zum einen der Jahresverlauf 2020 mit den letztendlichen Steuerausfällen offen sei und andererseits damit auch die Frage, in welchem Verhältnis das Gesamtausgleichvolumen von Bund und Land zu den Gesamtausfällen auf kommunaler Ebene stehe.
Aber Schneider ist positiv gestimmt - auch was die Ausgleichszahlungen für Soziallasten angeht: „Zu begrüßen ist hier, dass an dieser Entlastung alle Kommunen anteilig partizipieren. Die erhöhte Übernahme der Kosten der Unterkunft kommt nicht unmittelbar bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an, vielmehr gehen diese Beträge an die Kreise und kreisfreien Städte. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden partizipieren jedoch mittelbar, da damit eine Entlastung der Kreisumlage einher geht. Aus meiner Sicht ist insbesondere diese Entlastung, deren Regelung ja auch nicht auf das Jahr 2020 beschränkt ist, zu begrüßen.“
Bad Laasphe
„Die Stadt Bad Laasphe begrüßt selbstverständlich die Entscheidung des Bundes und des Landes NRW zur Erstattung der pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle und zur Entlastung der Städte und Gemeinden bei den Sozialausgaben. Denn klar ist: diese Hilfen werden dringend benötigt“, formuliert es Bad Laasphes Dezernent Rainer Schmalz. Sascha Lüdtke aus dem Fachbereich Finanzen ist dennoch zurückhalten: „Für konkretere Aussagen müssen erst die Erstattungsmodalitäten abgewartet werden.“