Sundern. Äußerst selten passiert es: Jetzt wurde ein 34-Jähriger ehemaliger Sunderner zu drei Jahren Haft verurteilt, in seiner Abwesenheit.
Der Strafprozess gegen einen 34-jährigen Mann aus Gevelsberg, der im Frühjahr 2019 in das Haus seiner Mutter bzw. seines Stiefvaters in Sundern eingebrochen sein sollte, wurde vor dem Schöffengericht mit dem dritten Verhandlungstag fortgesetzt, allerdings ohne den Angeklagten.
Der Mann war, obwohl ordnungsgemäß geladen, dem Prozess im Amtsgericht Arnsberg ohne eine
Entschuldigung ferngeblieben. Selbst sein Verteidiger war von der so entstandenen Situation überrascht und bemühte sich, letztlich aber vergebens, mit seinem Mandanten Kontakt aufzunehmen. Auf seine Anregung hin sollte das Verfahren ohne den Angeklagten fortgesetzt werden. Diese außergewöhnliche Verfahrensweise lässt die Strafprozessordnung in bestimmten Fällen zu. Der Vorsitzende Richter hatte für diesen letzten Verhandlungsplan vorgesehen, den Angeklagten über seine Person und seine Lebensumstände zu befragen, was in manchen Fällen zu einer milderen Bestrafung führen kann. Doch diese Chance hatte der 34-Jährige mit seinem Fernbleiben vertan.
Laut Vorwurf des Staatsanwaltes hatte der Angeklagte aus dem Haus des Stiefvaters in Sundern mehrere hochwertige Uhren und Schmuckstücke mitgehen lassen. Der Schaden soll bei insgesamt 163.000 Euro gelegen haben. Teile der Beute wurden einem Juwelier in Köln angeboten und an diesen verkauft (unsere Zeitung berichtete).
DNA-Spuren als Beweis
Der Angeschuldigte hatte bei den zwei vorausgegangenen Verhandlungstagen die Vorwürfe bestritten und sie seiner damaligen Lebensgefährtin, die ihn, als er obdachlos war, in ihrer Wohnung aufgenommen hatte, angelastet. Handyauswertungen, DNA-Gutachten von Spuren aus dem Haus des Stiefvaters in Sundern und mehrere Zeugenaussagen ließen beim Staatsanwalt letztlich an der Täterschaft des Angeklagten keine Zweifel aufkommen. „Der Angeklagte kannte sich am Tatort gut aus. Dort hatte er Spuren hinterlassen. Die von ihm belastete Lebensgefährtin weiß gar nicht wo das Haus in Sundern zu finden ist“, so der Staatsanwalt, der für den 16 Mal vorverurteilten Gevelsberger wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten beantragte.
Verteidiger plädiert auf Freispruch
Der Verteidiger hatte an der Täterschaft seines Mandanten erhebliche Zweifel: „Wir haben nicht einen einzigen objektiven Beweis, nur Indizien.“ Das DNA-Gutachten sei wertlos, da sich der Angeklagte, wenn sein Stiefvater verreist war, bei seiner Mutter im Haus in Sundern aufgehalten und dort selbstverständlich Spuren hinterlassen habe. Der Verteidiger forderte deshakb wegen Mangel an Beweisen Freispruch.
Täterschaft zweifelsfrei
Das Gericht allerdings hatte diese Zweifel nicht und schloss sich im Urteil den Ausführungen des Staatsanwaltes an. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass nur der Angeklagte als Täter in Frage kommt. Viele Indizien sprechen für seine Täterschaft. Es ist schon moralisch schwer verwerflich, in das Haus der Mutter einzubrechen“, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Fast so verwerflich sei sein Versuch, seiner früheren Freundin die schwere Straftat unterzuschieben. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Diebstahls.