Siegen/Kreuztal. Diebstahlserie sorgt im Siegener Gericht für Unverständnis. „Sie wussten doch, dass sie ein Strafverfahren erwartet, warum klauen sie einfach weiter?“

Zwei Frauen müssen sich am Dienstag, 14. Januar, vor dem Amtsgericht Siegen wegen des gemeinschaftlichen Diebstahls in gleich mehreren Fällen verantworten. Das Kuriose: In der Vergangenheit sind beide bereits wegen ähnlicher Delikte aufgefallen, eine der beiden wurde zudem schon wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Wegen der aktuellen Taten hatte die Staatsanwaltschaft bereits Anklage gegen die Frauen aus Siegen und Kreuztal erhoben, das hielt die beiden jedoch nicht von der Begehung weiterer gemeinsamer Diebstähle ab – ganz zum Unverständnis der Richterin. „Sie wussten doch beide, dass Sie ein Strafverfahren erwartet, warum klauen Sie dann einfach weiter?“

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Von August bis November 2024 sollen die beiden Angeklagten in diversen Geschäften in Siegen und Kreuztal Lebensmittel, Kleidung, Schönheits- und Pflegeprodukte entwendet haben. Der Wert der gestohlenen Waren habe sich dabei stetig von anfangs noch niedrigen zweistelligen auf mittlere dreistellige Beträge gesteigert, wirft die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten vor.

Frauen klauen in Siegen und Kreuztal: Wert der entwendeten Waren hat stetig zugenommen

Die beiden Frauen legen unmittelbar nach Verlesung der Anklage Geständnisse ab und räumen sämtliche Taten vollumfänglich ein. „Wir können uns nur entschuldigen und versprechen, dass so etwas nicht wieder vorkommt“, lassen sie über ihren Verteidiger verlauten. Sie hätten unter massiver Geldnot gestanden und nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen können. „Sie haben doch auch Kleidung und Parfüm gestohlen“, entgegnet die Richterin, die das Versprechen bereits bei der ersten Verurteilung von einer der Frauen gehört habe.

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Weil die beiden in der Vergangenheit bereits wegen Diebstahls aufgefallen waren, fordert die Staatsanwaltschaft zusätzlich zu einer Geldstrafe für beide Frauen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Richterin entscheidet auf Freiheitsstrafen in Höhe von drei beziehungsweise sechs Monaten und setzt diese zur Bewährung aus. Dies sei die allerletzte Warnung: Sollten sie sich noch einmal etwas zu Schulden kommen lassen, sei eine Gefängnisstrafe unvermeidlich. „Ihre Kinder müssen dann eine Zeit lang ohne ihre Mutter aufwachsen“, fügte sie bei der abschließenden Belehrung hinzu.

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