Siegen. Die Staatsanwaltschaft Siegen hat die Ermittlungen eingestellt, die Ev. Kirche von Westfalen will den mutmaßlichen Missbrauchsfall indes prüfen lassen.
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat ein externes Beratungs- und Prüfungsunternehmen mit der Untersuchung des mutmaßlichen Missbrauchsfalls im Kirchenkreis Siegen beauftragt. Das unabhängige Unternehmen Deloitte habe mit seiner langjährigen Expertise eine gute Grundlage „für eine Durchdringung und Darstellung dieses vielschichtigen Interventionsfalls“, erklärte der Theologische Vizepräsident der westfälischen Kirche, Ulf Schlüter, am Donnerstag, 27. Juni, in Bielefeld.
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Mit einem Ergebnis sei in wenigen Monaten, voraussichtlich im Herbst, zu rechnen, erklärte Schlüter, der nach dem Rücktritt der früheren Präses Annette Kurschus kommissarisch an der Spitze der viertgrößten deutschen Landeskirche steht. Der Verdachtsfall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt und im November vergangenen Jahres unter anderem den Rücktritt von Kurschus als leitende Theologin der Landeskirche und als Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Folge gehabt.
Die Ergebnisse der Untersuchung sollten Grundlage für weitere Bewertungen und Schritte sein, erklärte die Landeskirche. Dabei sollten laut Beschluss der Kirchenleitung rechtliche sowie sozial- und kommunikationswissenschaftliche Aspekte eine Rolle spielen. Zu Beginn dieses Jahres hatte die Kirchenleitung beschlossen, den Verdacht auf sexualisierte Gewalt in dem Fall extern untersuchen zu lassen.
Verstöße in Siegen gegen kirchliche Gesetze sollen geprüft werden
Der Verdacht richtet sich gegen einen kirchlichen Mitarbeiter, der in den 1990er Jahren im Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein junge Männer sexuell bedrängt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Siegen stellte die strafrechtlichen Ermittlungen Ende April ein, da die mutmaßlichen Missbrauchsfälle entweder verjährt oder die Betroffenen damals nicht mehr minderjährig gewesen seien.
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Nun werde geprüft, ob Verstöße gegen kirchliche Gesetze wie das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ oder das kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht vorliegen, erläuterte Schlüter. Zudem gehe es darum, Betroffenen widerfahrenes Unrecht auch jenseits einer strafrechtlichen Bewertung sichtbar zu machen. Auch sollten daraus für die Prävention sexualisierter Gewalt in der Kirche Konsequenzen gezogen werden. Der Siegener Fall solle insbesondere im Blick auf Krisenmanagement und Kommunikation bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt gründlich ausgewertet werden, kündigte Schlüter an. (epd)