Siegen. Obergrenze für Teilnehmerzahl: Nehmen mehr als 750 Personen teil, dürfen nur Immunisierte oder Getestete mitmachen, so die Polizei Siegen.

Mit der neuen NRW-Coronaschutzverordnung gelten ab 13. Januar bei Versammlungen neue Regeln: Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen. Darauf weist die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein auch mit Blick auf die sogenannten „Montagsspaziergänge“ hin, bei denen auch im Kreisgebiet Menschen ihre Unzufriedenheit mit den Corona-Auflagen äußern.

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Die Polizei hatte bereits kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass solche Veranstaltungen angemeldet werden müssen. Nun muss zusätzlich, unabhängig von der Teilnehmerzahl, OP-Maske getragen werden. Und zwar in folgenden Fällen: Wenn alle Personen, unabhängig von einem Test- oder Immunisierungsnachweis Zugang zu der Veranstaltung oder Versammlung haben oder nur getestete oder immunisierte Personen Zugang zu der Veranstaltung oder Versammlung haben und es zu einer Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern kommt. Bei Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, muss das durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, das auf Verlangen vorzulegen ist, so die Polizei.

Polizei unterstützt Ordnungsämter bei Kontrolle der Vorschriften

Haben hingegen nur immunisierte Personen Zugang, besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske. In diesem Fall wird das Tragen einer entsprechenden Maske lediglich empfohlen.

Eine weitere Neuregelung ist die Obergrenze bei der Teilnehmerzahl: Wenn eine Versammlung größer ist als 750 Personen, gelten Zugangsbeschränkungen – oberhalb dieser Grenze dürfen nur noch immunisierte oder getestete Personen an Versammlungen im öffentlichen Raum im Freien teilnehmen.

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Die Ordnungsämter der Kommunen sind zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften originär zuständig. Die Polizei kann auf Ersuchen der jeweiligen Ordnungsbehörde im Rahmen der Amtshilfe diese bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützen.