Siegen. 50 Fälle landen vor Gericht. Auch gegen sieben „Montagsspaziergänger“ geht die Stadt vor.
Seit Beginn der Pandemie hat die Stadt Siegen 1425 Verfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz oder die jeweilige Coronaschutzverordnung eingeleitet. Würden alle Bußgelder gezahlt, hätte die Stadt rund 173.000 Euro eingenommen. Das hat die Verwaltung im Rat auf Anfrage des fraktionslosen Stadtverordneten Roland Steffe (AfD) mitgeteilt.
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Die meisten Verfahren wurden direkt am Anfang eingeleitet: 382 im Frühjahr 2020. Ebenfalls stark vertreten ist das zweite Quartal 2022, als unter anderem eine Ausgangssperre zu überwachen war, mit 273 Bußgeldbescheiden. Im ersten Vierteljahr dieses Jahres wurde die Ordnungsbehörde bisher 278 Mal tätig.
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Bußgelder in Gastronomie bis zu 5000 Euro
94 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden gegen gewerbliche Unternehmen eingeleitet, davon waren in 15 Fällen der Handel und in 38 Fällen das Gastgewerbe und 41 Fälle im Dienstleistungsgewerbe betroffen. Die Bußgelder beliefen sich für den Bereich des Handels auf Beträge zwischen 250 und 1000 Euro, in der Gastronomie zwischen 50 und 5000 Euro. Privatpersonen wurden mit Bußgeldern zwischen 50 und 450 Euro belegt.
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In 552 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden Bußgelder verhängt. In 50 Verfahren wurden Einsprüche eingelegt, über die das Amtsgericht Siegen entschieden hat oder noch entscheiden wird. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden auch gegen sieben Teilnehmer von „Montagsspaziergängen“ gegen Coronaschutzmaßnahmen eingeleitet. Sie sollen jeweils 150 Euro Bußgeld bezahlen.
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