Siegen-Wittgenstein. Die neue Corona-Verordnung gilt in NRW. Das hat Folgen für die Corona-Meldung des Kreises Siegen-Wittgenstein. Nicht alles wird mehr erfasst.

In der letzten Woche hat das Kreisgesundheitsamt bereits mitgeteilt, dass die Abläufe zur Kontaktnachverfolgung auf Anordnung des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst wurden. Gemäß der neuen Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW, die seit 26. Januar 2022 in Kraft ist, müssen sich die Menschen bei einem positiven Testergebnis nun selbst in Quarantäne begeben. Sofern eine Mobilfunknummer mitgeteilt wurde, bekommen sie vom Gesundheitsamt eine SMS mit den nötigsten Informationen und werden gebeten ihre Kontaktpersonen zu informieren. Der Genesenennachweis kommt im Anschluss per Post.

Dadurch ergibt sich die Situation, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter in NRW viel seltener persönliche Gespräche mit Infizierten und Kontaktpersonen führen. Durch dieses Vorgehen liegen dem Gesundheitsamt keine Informationen mehr darüber vor, warum z.B. ein Test gemacht wurde.

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Auch der Umgang mit Gemeinschaftseinrichtungen ändert sich: Gemäß der neuen Betreuungsverordnung des Landes sind Gemeinschaftseinrichtungen erst bei gehäuft auftretenden Fällen zu einer Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet. Das führt dazu, dass das Gesundheitsamt nicht mehr über jeden einzelnen Fall in Kitas und Schulen informiert wird. Wegen der begrenzten Kapazitäten der Labore entfallen landesweit außerdem die zusätzlichen Bestimmungen der Virusvarianten.

Siegen-Wittgenstein: Einige Corona-Infos entfallen aufgrund der neuen NRW-Regelung

Aufgrund der vorgenannten Änderungen sind einige Infos bei den örtlichen Gesundheitsämtern künftig nicht mehr vorhanden. Deswegen passt auch die Kreisverwaltung ab sofort ihre werktägliche Corona-Meldung an. Informationen zu Menschen in Quarantäne, darüber warum ein Test gemacht wurde und zu Virusvarianten entfallen künftig. Die Meldung über die Lage an Gemeinschaftseinrichtungen beinhalten daher nun die Anzahl der Kitas und Schulen, an denen gehäufte Covid-19-Fälle aufgetreten sind.

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Mit dem veränderten Meldeverfahren passt sich der Kreis Siegen-Wittgenstein auch seinen Nachbarkreisen in Südwestfalen an, die ähnlich verfahren. Für detaillierte Informationen zur Corona-Lage in Siegen-Wittgenstein, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik wird auch auf das interaktive Dashboard des Robert-Koch-Instituts verwiesen.

Für Informationen darüber, was bei einem positiven Testergebnis zu beachten ist, und eine Auflistung von häufig gestellten Fragen, finden Interessierte Antworten auch auf www.siegen-wittgenstein.de/coronafaq.

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