Siegen. Im Verfahren zu illegalem Glücksspiel und Amphetamin-Handel in Siegen spielen auch Hinweise von Vertrauenspersonen der Polizei eine Rolle.


Das Verfahren könne noch ein wenig dauern, glaubt Staatsanwältin
Tabea Schneider
. Weil es nötig werde, die Ergebnisse der Kommunikations- und Innenraumüberwachung gegen die beiden Männer einzuführen, die über längere Zeit eine illegale
Spielhalle
an der
Sandstraße
in
Siegen
betrieben und vor allem auch in größerem Maße
Amphetamin
verkauft haben sollen. Was sie am Dienstag nicht zugegeben haben. Zudem kam es da auch zu keinem „Deal“, der eine Verkürzung hätte begünstigen können.


Am Donnerstagmorgen haben wieder sehr viele Zuschauer Platz im Saal 165 gefunden. Im Laufe des Vormittages lichten sich die Reihen allerdings. Einige Zeugen wurden abgeladen, aber es ist immer noch eine größere Anzahl von Polizeibeamten, die am ihre Aussagen machen. Es geht um die diversen Durchsuchungen von Wohnungen und unter anderem die Festnahme der Angeklagten in
Geisweid
.

Vor Festnahme in Geisweid: Hinweise aus dem Märkischen Kreis zu Kokainhandel


Nachdem die Ermittler auf die Adresse der „Bunkerwohnung“ dort gestoßen waren, hatte eine Beamtin zunächst die Aufgabe, sich in dem Mehrparteienhaus aufzuhalten. „Ich wollte mir einen Überblick verschaffen“, berichtet sie – als die Meldung gekommen sei, die Verdächtigen wären auf dem Weg dorthin. Die Zeugin nahm bereits im Eingangsbereich ersten Kontakt zum „Wohnungsverwalter“ T. auf, dem sie „auf die zweite Ebene“ folgte, wo er in einer Mieteinheit verschwand und später „mit einer Tüte“ wieder herauskam. Dort wurde der Mann einige Zeit danach auch als erster festgenommen, während sein mutmaßlicher Partner C. im Auto wartete.


Nein, sie habe diesen nicht im Gebäude gesehen, antwortet die Polizistin auf eine Frage von Verteidiger
Marc Wandt
. Gemeinsam mit seinem Kollegen
Torben Petry
fragt dieser auch kritisch bei einem anderen Beamten nach, der als VP-Führer aussagt. Der Polizist hatte mit einer Vertrauensperson zu tun, die einiges zur Einleitung der Ermittlungen in Sachen
Drogen
beitrug. Es habe einen Hinweis aus dem
Märkischen Kreis
gegeben, dass Geschäfte rund um
Kokain
im Gange seien. Daraufhin habe er im Kreis der VP nachgehört, sagt der Beamte, und von einem eine Rückmeldung bekommen, der daraufhin aktiv geworden sei.

Siegen: Verteidiger zweifelt Zuverlässigkeit der Hinweisgeber an


Wandt findet es merkwürdig, dass die Ermittlungen vieles ergeben hätten, aber praktisch keinen Hinweis auf
Kokain
. Was für ihn nicht unbedingt für eine Zuverlässigkeit der Quellen spricht. Der Beamte weist dies zurück und nimmt seinen Mitarbeiter in Schutz, dessen Namen er nicht nennen darf. Die Information aus dem
Märkischen Kreis
sei nicht ausreichend für Ermittlungen gewesen, die späteren Informationen schon. Es geht auch um den anonymen Tipp, der die
Siegen
er Polizei im November erstmals auf die „
Zockerbude
“ aufmerksam gemacht hatte.

Die Anwälte sehen gewisse Ähnlichkeiten in der dort erkennbaren Handschrift und jener der Vertrauensperson. Er könne mit Sicherheit sagen, dass sein VP nicht der Tipp-Geber gewesen sei, betont der Zeuge. Verteidiger Petry widerspricht der Verwertung der Aussage und fordert eine Vernehmung der VP. Das Verfahren wird am 30. November fortgesetzt. Eine Verständigung mit T. und C. war an den unterschiedlichen Strafvorstellungen der Parteien gescheitert.


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