Kreuztal/Krombach. Der Kreuztaler Rat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans: Freie Bahn für den Neubau des Gerätehauses an der Hagener Straße.

Der Rat hat die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Hagener Straße/Lange Wiese und damit für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Krombach beschlossen – gegen vier Stimmen der Grünen, weil die Stadt zugleich zusätzliche Gewerbeflächen ausweist, die die verbleibende 85 Meter lange „Lücke“ an der Hagener Straße schließt. Der fraktionslose Uwe Saßmannshausen enthielt sich.

Darüber, dass die Feuerwehr mehr Platz und ein modernes Gebäude braucht, herrschte Einigkeit. Der Standort sorgte allerdings für Redebedarf. „Wir müssen endlich Nägel mit Köpfen machen“, sagte Arne Siebel (CDU). „Denn es besteht die allergrößte Notwendigkeit für ein neues Feuerwehrgerätehaus.“ Auch Andreas Müller (SPD) fand klare Worte: „Wir müssen aus dem Quark kommen. Wir brauchen das Gerätehaus und Gewerbeflächen.“ Der jetzige Standort sei nicht haltbar und viel zu eng – besonders während Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt. Frank Frisch (FDP) merkte an, dass an den Plänen viel verbessert worden sei und lobte, dass „sehr sorgfältig abgewogen“ worden sei.

Separate Abstimmung gefordert

Uwe Saßmannshausen war zwiegespalten. Er sehe die Notwendigkeit „voranzukommen“. Doch dass dadurch Fläche verloren gehe, würde nicht den Zielen des Landschaftsplans entsprechen. Reinhard Lange (UWG) sah zwar auch das „Problem Umweltschutz“, aber: „Es ist wichtiger, dass wir da richtig arbeiten können mit der Feuerwehr.“

Dieter Gebauer von den Grünen betonte, dass seine Partei die Flächen separat abstimmen wollte. Es gebe keine Begründung dafür, warum auf dem Lücken-Stück eine Gewerbefläche entstehen müsse. Man mutmaße, dass dort ein Parkplatz entstehen solle. Gebauer erinnerte an einen Alternativstandort fürs Gerätehaus. Auf der anderen Seite der Straße „Lange Wiese“ gebe es eine Industriehalle, die gewerblich nicht mehr genutzt sei. Diese solle weichen, so der Vorschlag. „Die Halle steht halt nicht zur Verfügung“, erwiderte Bürgermeister Walter Kiß. „Wir wollen doch alle Baulücken schließen, da waren wir uns einig. Und jetzt gehen die Meinungen wieder auseinander“, merkte Kiß kopfschüttelnd an.

Verzögerung durch Gutachten

Seit mehr als zwei Jahren befasst sich die Stadt bereits mit dem Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet. Zu Verzögerungen führte vor allem das Schallschutzgutachten und das Ergebnis der Artenschutzprüfung – in der Folge wurde der im Plangebiet gefundene Wiesenkopf-Ameisenbläuling „umgesiedelt“. In einer Stellungnahme zu den vorgebrachten Bedenken bezeichnet die Verwaltung den Standort auf einer bisher für die Landwirtschaft ausgewiesenen Fläche, der in ausreichendem Abstand zum neuen Gerätehaus Eichen habe gewählt werden müssen, als „alternativlos“.

Am bisherigen Standort an der Krombachhalle würden Fußgänger und besonders Kinder der benachbarten Kita gefährdet. „Die Stadt Kreuztal hält es für richtig, Menschenleben den Vorzug vor der unterstellten Beeinträchtigung einer Falterpopulation zu geben“, heißt es in der Vorlage. Das sei eine „klassische Abwägung“, sagte Stadtbaurat Eberhard Vogel im Infrastrukturausschuss. Dort hatte Hubertus Brombach (Grüne) eine solche Alternative als „weit hergeholt“ bezeichnet und verlangt, Formulierungen dieser Art „in Zukunft zu unterlassen“.

Zusage von Eigentümern

Bereits im Juni hatten die Grünen einen umfangreichen Fragenkatalog zu dem Thema vorgelegt, hinter dem offenkundig die Annahme steht, dass die Planung nur des Feuerwehrgerätehauses einfacher gewesen wäre als die Verbindung dieses Vorhabens mit neuen Gewerbeflächen. Gefragt wurde nach „Absprachen“ mit der „Flächen-Eigentümerin oder mit ihr verbundenen Unternehmen“, sprich der Terra Immobilien, die Petra Schadeberg-Herrmann und Bernhard Schadeberg, den Eigentümern der Krombacher Brauerei, gehört. In der Antwort bestätigt die Verwaltung, dass die Firma der Stadt „auf Anfrage“ zugesagt habe, auf ihrer Fläche das Gerätehaus zu errichten und an die Stadt zu vermieten. Erst daraufhin habe die Stadt die Planung überhaupt aufgenommen. „Das hätte keinen Sinn gemacht, wenn die Fläche nicht zeitnah zur Verfügung stehen würde.“

Die nachträgliche Änderung des Schallschutzgutachtens geht nicht auf das Gewerbegebiet, sondern auf das Feuerwehrgerätehaus zurück: Nur bei einem „betrieblichen Notstand“ dürften Immissionsrichtwerte überschritten werden. Das gelte nicht mehr, wenn die Feuerwehr von einem Einsatz zurückkomme, die Fahrzeuge rangiert und wieder einsatzbereit gemacht würden und die Feuerwehrleute danach das Gelände verlassen, heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Ein Feuerwehrgerätehaus sei „nach dem Stand der Rechtsprechung grundsätzlich kritischer zu sehen als ein eingeschränktes (…) Gewerbegebiet“.


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