Siegen-Wittgenstein.. Viele haben im Winter auf das Fahrrad verzichtetet und einige im Umgang damit momentan noch ungeübt. Gerade zum Frühlingsbeginn häufen sich Unfälle auf zwei Rädern. „Hier können Unfallversicherungen weiterhelfen“, informiert Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Sprecher des Bezirks Siegen. Er klärt auf, über den Versicherungsschutz bei Unfällen und den Versicherungsanspruch beim Diebstahl des Rades.
Viele haben im Winter auf das Fahrrad verzichtetet und einige im Umgang damit momentan noch ungeübt. Gerade zum Frühlingsbeginn häufen sich Unfälle auf zwei Rädern. „Hier können Unfallversicherungen weiterhelfen“, informiert Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Sprecher des Bezirks Siegen. Er klärt auf, über den Versicherungsschutz bei Unfällen und den Versicherungsanspruch beim Diebstahl des Rades.
Versicherungsschutz
„Passiert ein Unfall, übernehmen Unfallversicherungen alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität“, sagt er Experte. Manche Vertragsvarianten würden sogar einen Hinterbliebenenschutz für die Familie anbieten.
Doch manchmal trifft es nicht einen selbst, sondern andere. Auch das kann ruinös enden, denn ein selbst verursachter Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Millionen gehen. „Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnten Fahrradtouren locken lässt“, empfiehlt Heinz. Diese Versicherung kostet im Jahr meist einen zweistelligen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtlich oder fahrlässig anderen zufügt. Da sie eine Familienversicherung ist, kann sie auch Schäden abdecken, die minderjährige Kinder anderen zufügen, beispielsweise wenn sie mit ihrem Fahr- oder Laufrad parkende Autos zerkratzen.
Doch Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht deliktsfähig und können deshalb auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sind Kinder auch für fahrlässig verursachte Schäden im Straßenverkehr nicht verantwortlich. Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine so genannte Kinderkulanzklausel an, die auch Schäden deliktsunfähiger Kinder abdeckt. Der Haftungsschutz von Familienangehörigen geht bei privaten Haftpflichtversicherungen aber noch weiter, schreibt der BVK: Auch wenn der Nachwuchs noch in der Ausbildung ist, deckt diese Versicherung Schäden ab, die er anderen zufügt. Eine private Haftpflichtversicherung sollte daher in keinem Haushalt fehlen, meint der Experte.
Diebstahlschutz
Passionierte Radfahrer versichern nicht nur sich, sondern auch ihr Fahrrad gegen Diebstahl. Sechsmal so viele Fahrräder wie Autos verschwinden, jährlich werden bis zu 400 000 „Drahtesel“ in Deutschland gestohlen. Bei hochwertigen Rädern lohnt sich da, neben einem guten Schloss, die eigene Hausratversicherung zu prüfen und diese gegebenenfalls an die höheren Entschädigungsgrenzen anzupassen, so Heinz. Moderne Vertragsvarianten bieten auch Schutz, wenn das Fahrrad im gemeinschaftlichen Fahrradkeller abgeschlossen ist.
Bei neuangeschafften teuren E-Bikes oder „Pedal Electric Cycle“ die mit einem elektrischen Hilfsmotor betrieben werden, sollte man sich vergewissern, dass der Diebstahlschutz auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist und die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, rät der Experte. Denn oftmals ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und ‚nicht selbstfahrende Fahrzeuge’ beschränkt. Deshalb seien die Besitzer von „Pedelecs“ mit Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrem Versicherungskaufmann klären, ob ihre Versicherung für Schäden mit dem neuen E-Fahrrad aufkommt, schreibt der BVK.