Siegen. „Ich will untergebracht werden“: 37-Jähriger Siegener zu vierjähriger Freiheitsstrafe wegen Missbrauchs minderjähriger Jungen verurteilt.
Eine vierjährige Freiheitsstrafe mit gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – so lautete am Dienstag das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen gegen den wegen sexuellen Missbrauchs mehrerer Minderjähriger angeklagten K. aus Siegen.
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Zur Last gelegt wurden ihm schwerer sexueller Missbrauch in zwei Fällen und die damit verbundene Herstellung jugendpornografischer Schriften sowie in einem Fall sexueller Missbrauch und der Besitz kinder- und jugendpornografischen Materials.
Ausführlich zeichnete die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst nach der Urteilsverkündung die Entwicklung des Verfahrens nach – während dessen auch eine Entwicklung des Angeklagten festzustellen gewesen sei. K., der seit seiner Festnahme am 7. September in Untersuchungshaft war, habe sich geständig und auch einsichtig gezeigt, und das öffentlich. Er habe versucht, „alles auf den Tisch zu legen“. Die Kammer glaube dem Angeklagten, dass er sich ändern wolle, zumal nach der Konfrontation mit den Opfern. Den Satz „Ich will untergebracht werden“, den der 37-Jährige nach der Vorstellung des psychiatrischen Gutachtens sagte, habe sie, sagte die Richterin, vor Gericht so noch nie gehört.
Siegener zahlte Geld für Sex mit Teenagern
Da der Angeklagte dem diagnostischen Verfahren einer Exploration nicht zugestimmt habe, sei es – auch im Blick auf eine mögliche Unterbringung – wichtig gewesen, im Verlauf des bereits am 18. Februar eröffneten Verfahrens die Geschichte des Angeklagten und die seiner (auch früheren) Opfer genau zu betrachten. Und zwar unter zwingender Anwesenheit des als Sachverständigen bestellten Dortmunder Nervenarztes Dr. Bernd Roggenwallner.
Nach außen hin habe das Leben von K. funktioniert: Schule, Ausbildung, Arbeit, die Sorge um die Mutter, die Tätigkeit als Schiedsrichter. Was gefehlt habe, sei ein „wirklicher Freundeskreis“.
Von der Norm abweichend erfolgte allerdings die sexuelle Entwicklung: mit zehn Jahren Erfahrungen als Opfer, mit 13 erste eigene Übergriffe mit nachfolgendem Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die durch kinderpornografische Bilderstimulierten Fantasien und, je länger, je mehr, auch sexuelle Handlungen mit Teenagern im Grenzbereich von 13, 14 Jahren und auch – da dieses Versprechen bei den aus ärmeren Milieus stammenden Jungen zog – gegen Geld. Zuletzt habe sich die Frequenz des Missbrauchs erhöht.
Die zumindest gedankliche Beschäftigung mit immer jüngeren Kindern sei gestiegen, auch die Risikobereitschaft (die Frage nach dem genauen Alter der Jungen stellte K. eben nicht). Der Sachverständige attestierte dem Angeklagten eine Pädophilie, die dem Grad einer schweren Persönlichkeitsstörung gleichzusetzen sei.
Angeklagter ist geständig – umgehend in psychiatrische Klinik eingewiesen
Das Gericht sah den 37-Jährigen durchaus als schuldfähig an, bewegt sich aber an der unteren Grenze des Strafrahmens: wegen der geständigen Einlassung des Angeklagten, weil die Geschädigten in ihren Zeugenaussagen das Geschehene als nicht belastend beurteilten und auch „aktiv mitgewirkt“ hätten, weil diese bereits 13 Jahre alt waren, also an der oberen Grenze dessen, was den Altersrahmen beim sexuellen Missbrauch von Kindern beschreibe, und weil es (wenn auch eher halbherzige) Therapiebemühungen gegeben habe.
In seinem Urteil folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die von verminderter Steuerungsfähigkeit ausging und eine Freiheitsstrafe sowie die Unterbringung als angemessen ansah. Die Verteidigung hatte auf Schuldunfähigkeit plädiert. K. wurde am Dienstag umgehend in eine psychiatrische Klinik in Herne eingewiesen.
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