Cobbenrode/Schmallenberg. Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Cobbenrode hat das Veterinäramt den Sperrbezirk aufgehoben. Wie es jetzt weitergeht.
Nachdem am 18. März in einem Putenmastbetrieb in Cobbenrode der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt worden war, hatte das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt.
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Da die für die Aufhebung eines Sperrbezirks vorgeschriebenen Maßnahmen der Geflügelpest-Verordnung und unter anderem klinische Untersuchungen im Sperrbezirk mit negativem Ergebnis durchgeführt worden sind, hat das Veterinäramt mit Tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung vom 10. April die Aufhebung des Sperrbezirkes in der Gemeinde Eslohe und der Stadt Schmallenberg veranlasst.
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Die Allgemeinverfügung ist am Sonntag, den 11. April, in Kraft getreten. Das Beobachtungsgebiet bleibt jedoch bestehen und für den ehemaligen Sperrbezirk gelten nun die Bestimmungen für das Beobachtungsgebiet. Die Aufhebung des Sperrbezirks hat keinerlei Auswirkungen auf die Stallpflicht, da die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel und des Verbots der Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen sowie ähnlicher Veranstaltungen für Geflügel im Hochsauerlandkreis vom 26. März weiterhin gilt.