Meschede. Ein Baby ist bei einem Unglück mit einem Bus in Meschede verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Bus wurde jetzt untersucht.
In Meschede war ein Kinderwagen an einem Bus eingeklemmt und war angeblich mitgeschleift worden. Der Kinderwagen fiel um und das zehn Monate alte Baby musste nach Angaben der Polizei stationär behandelt werden. Die Akte über den Unfall im Juni liegt nun bei der Staatsanwaltschaft in Arnsberg. Das ist der aktuelle Stand der Ermittlungen.
Zwischen den Flügeltüren
Vorweg: „Es geht dem Kind gut“, sagte Staatsanwaltschaft Thomas Poggel. Der Unfall hatte sich am Freitag, 10. Juni, gegen 11.35 Uhr ereignet. Nach Angaben der Mutter wollte sie mit dem Baby an der Bushaltestelle Steinstraße/Kreishaus mit ihrem Kinderwagen durch die hintere Tür in den Bus nach Eslohe einsteigen.
Plötzlich habe der Busfahrer die Tür geschlossen, so dass der Kinderwagen zwischen den beiden Flügeltüren eingeklemmt war. Der Bus fuhr dann an und der Kinderwagen soll in einer ersten Schilderung etwa zehn Meter weit zwischen den Türen mitgeschleift worden sein.
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An dieser Aussage gibt es jedoch laut Staatsanwalt Poggel inzwischen Zweifel. „Der Bus kann erst anfahren, wenn die Türen geschlossen sind“, erklärte er auf Anfrage. Die anschließende Überprüfung des betreffenden Busses habe ergeben, dass dieser Schutzmechanismus funktionierte.
Ungenauigkeit durch Übersetzung?
Möglich sei, dass es aufgrund einer Übersetzung zu Ungenauigkeit in der Aussage gekommen sei. Die Mutter spricht kein Deutsch. „Unklar ist also, warum der Kinderwagen umgefallen ist“, sagt Poggel.
Zeugen im Bus hatten den Fahrer auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Poggel: „Der Fahrer hatte es nicht bemerkt und hatte dann nach eigenen Angaben noch in der Haltebucht angehalten.“ Die Frau war schließlich mit ihrem Kind in den Bus eingestiegen und suchte später ein Krankenhaus auf. Das Kind wurde dort stationär behandelt.
Staatsanwaltschaft prüft
Die Staatsanwaltschaft wird den Fall nun weiter prüfen und festlegen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Der mögliche Tatvorwurf gegen den Busfahrer lautet: Fahrlässige Körperverletzung.