Eversberg. Woher sie kommen ist ungewiss, klar ist aber, dass in Eversberg für Hunde lebensgefährliche Substanzen am Wegesrand ausliegen.
Immer mal wieder gehen Gerüchte um Giftköder um, die ausgelegt werden, um Hunde oder Katzen zu vergiften. Häufig handelt es sich dabei auch im Panikmache oder Falschmeldungen. Im aktuellen Fall in Eversberg ist die, für Tiere bei großen aufgenommenen Mengen, gefährliche Substanz in Form von Blaukorn-Dünger jedoch Realität. Mit welcher Absicht es verteilt wurde, lässt sich kaum ausmachen, Fakt ist aber, dass Tiere durch diese Substanz Vergiftungssymptome bekommen können.
Am Burghagenweg
Der Eversberger Jan Siewert ist aufgrund eines Hinweises selbst auf die Suche gegangen und ist am Dienstagabend, 14. September fündig geworden. „Gefunden habe ich den Blaukorn-Dünger oder das Schneckenkorn tatsächlich am Burghagenweg und auf dem Wirtschaftsweg Richtung Modellflughafen. Es gab auch Hinweise Richtung Wacholder Heide, denen konnte ich aber noch nicht nachgehen“, so der Hundebesitzer. Er und sein kleiner Mischlingshund namens Watson werden die für Hunde lebensgefährlichen Köder aber weiterhin im Auge behalten.
Grundsätzlich ist das Ausbringen von Blaukorn-Dünger ebenso wenig verboten wie Schneckenkorn, das auch ein bläuliches Granulat ist und um ein vielfaches gefährlicher für die Vierbeiner als Blaukorn-Dünger. Verteilt der Landwirt diese Mittel bedarfsgerecht auf seinen Feldern, droht aber zunächst kaum Gefahr für Tiere. Lediglich in größeren Mengen kann vor allem Schneckenkorn schwere gesundheitliche Folgen haben. Dahingehend ist das Betretungsverbot als auch die Anleinpflicht von Hunden auf landwirtschaftlicher Fläche zu beachten: Vergiftet sich ein nicht angeleinter Hund zum Beispiel durch Schneckenkorn auf einem Rapsfeld, haftet der Halter, weil er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Polizeipressesprecher Sebastian Held, selbst Hundebesitzer, rät dazu, solche Funde der Polizei zu melden. „Dann können sich erfahrene Beamte ein Bild davon machen, die Situation richtig einschätzen und ggf. das Ordnungsamt hinzuziehen“, so Held.