Hochsauerlandkreis/Meschede. Vieles wird teurer - auch Gas. Wann Preisanpassungen zu erwarten sind und welche Möglichkeiten Verbraucher dann haben.
Dass die Gaspreise zum nächsten Jahr steigen werden, ist längst kein Geheimnis mehr. Verbraucher zahlen dann voraussichtlich so viel, wie seit fünf Jahren nicht mehr.
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Konkrete Abschläge werden noch nicht kommuniziert
Was Sauerländer Familien demnächst konkret an Abschlägen erwartet, ist aber zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar, bzw. wird noch nicht kommuniziert. Das bestätigt auch Jörg Fröhling, stellvertretend für die Hochsauerland-Energie: „Die Hochsauerland-Energie kann momentan noch keine Aussagen zum Gaspreis für das Jahr 2022 machen. Der Preis steht momentan noch nicht fest – üblicherweise werden die Preise für Strom und Gas nach Bekanntgabe der jeweiligen Umlagen durch die Bundesnetzagentur ab dem 15. Oktober kalkuliert und stehen dann bis etwa Anfang November fest.“
Doch auch danach wolle man sich mit Auskünften zurückhalten, damit konkurrierende Anbieter den Preis nicht „auf den letzten Metern“ noch unterbieten können. Ganz ähnlich handhaben es dementsprechend auch die anderen Energieversorger, so bleibt derzeit nur die an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, dass der Gaspreis zum kommenden Jahr steigen, und ein Anbieterwechsel dadurch erleichtert wird und unter Umständen auch sinnvoll sein kann.
Wechseloptionen oft nicht bewusst
Volker Mahlich berät bei der Verbraucherzentrale Sauerländerinnen und Sauerländer in Rechtsfragen rund um die Energieversorgung. Er berichtet, dass es vielen Verbrauchern gar nicht bewusst ist, welche Möglichkeiten ihnen zum Tarif- oder Anbieterwechsel offen stehen, wenn der Gaspreis steigt. „Noch sind es natürlich nur Spekulationen, durch die man in den Medien erfährt, auf dieser Basis ergeben sich noch keine Sonderkündigungsrechte. Sobald die Anbieter ihre Kunden aber über die Preiserhöhung informieren, sieht das anders aus“, so der Experte.
Dahingehend müsse man aber grundsätzlich zwischen zwei Vertragsarten unterscheiden: Da gibt es zum einen diejenigen, die über die Grundversorgung Strom und Gas beziehen, sich also nie aktiv um einen Vertrag bemüht haben und dementsprechend dem Grundversorger zugeordnet werden und dort ihre Energierechnung begleichen. In Meschede ist das ab dem 1. Januar zum Beispiel die Hochsauerland-Energie. Und zum anderen gibt es diejenigen, die über so genannte Sonderverträge Energie beziehen. Diese haben sie dann vermutlich durch einen Tarif- oder Anbieterwechsel in der Vergangenheit gewählt.
Während man von der Grundversorgung aus immer ein zweiwöchiges Kündigungsrecht hat, handelt es sich bei Sonderverträgen meist um Ein- oder Zweijahresverträge, die man zwischendurch nicht ohne weiteres kündigen kann: Außer der Gas- oder Strompreis wird erhöht. „Wenn der Energieversorger die Kunden Ende des Jahres über die vermeintliche Erhöhung informiert hat, raten wir dazu, sich noch im Winter, wo man natürlich besonders viel Gas verbraucht, einen Preisvergleich vorzunehmen und ggf. den Tarif oder den Anbieter zu wechseln“, erklärt Volker Mahlich.
Ältere Menschen zahlen oft mehr als sie müssen
Dabei lohne es sich durchaus, zunächst beim örtlichen Energieversorger Informationen zu unterschiedlichen Tarifen einzuholen. „Gerade vorsichtige Menschen oder auch Senioren möchten den Anbieter nicht wechseln, was sie ja auch gar nicht müssen. Es ist aber häufig sinnvoll und spart Kosten, wenn man beim örtlichen Grundversorger in einen Sondervertrag wechselt. Gerade ältere Menschen zahlen oft mehr für Strom und Gas, als sie eigentlich müssten.“
Wer von seinen Sonderkündigungsrecht durch eine Preiserhöhung Gebrauch machen möchte, sollte sich vor vermeintlich besonders guten Angeboten in Acht nehmen bzw. besonders genau hinschauen: „Gerade sehr günstige Anbieter locken in Vergleichsportalen mit hohen Boni, die aber meist nur für ein Jahr gelten, bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren und letztlich spart man dann deutlich weniger, als man sich erhofft hat“, weiß Volker Mahlich von der Verbraucherzentrale in Arnsberg, die auch für Meschede und Umgebung zuständig ist. Sinnvoll hingegen sei es, gerade mit Blick auf die drohende Erhöhung des Gaspreises beim Tarifwechsel auf eine lange Preisgarantie zu achten. Dann bleibe auch die Enttäuschung kurz nach dem Wechsel aus, sollte der ausgewählte Versorger doch noch einmal auf die Gaspreiserhöhung reagieren.
Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte, hat dafür zwischen der Bekanntmachung der Erhöhung durch den Anbieter und dem wirksam werden des Preises Zeit.
Gas und Kosten sparen
Grundsätzlich rät die hiesige Verbraucherzentrale mit Blick auf den Winter dazu, energieeffizient zu heizen und zu lüften, um hohen Gasrechnungen zumindest ein wenig entgegen zu wirken. „In der kalten Jahreszeit nicht vergessen, nach dem Lüften die Fenster wieder zu schließen. Beim Dauerlüften geht viel Wärmeenergie verloren und die Wände im Raum kühlen ab. Dann dauert es lange, bis der Raum wieder warm wird.“
Weiterhin gilt der einfache Trick, weder den Heizkörper selbst, noch Außenwände mit üppigen Möbeln zu verdecken. Heizungsluft sollte sich ungehindert ausbreiten können und kalte Wände erwärmen.