Meschede/Hochsauerlandkreis. Klage vor Gericht gegen das Kreisgesundheitsamt in Meschede: Müssen Schüler in Quarantäne, auch wenn sie nicht neben Corona-Betroffenen sitzen?
Richter haben sich juristisch mit dem ersten Fall von Quarantäne nach den Schulferien auseinander gesetzt: In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg dabei die Entscheidung des Kreisgesundheitsamtes in Meschede für gerechtfertigt erklärt. Die Sitzplatzregelung in Schulen stand mit auf dem Prüfstand.
Demnach dürfen Schüler auch in Quarantäne geschickt werden, wenn sie nicht direkt neben einem Mitschüler gesessen haben, bei dem der Test für das Corona-Virus positiv ausgefallen ist. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes entschieden. Der Fall ereignete sich direkt am ersten Schultag in einer Grundschule in Neheim: Dort hatte eine dritte Klasse 15 Minuten lang gemeinsam gefrühstückt. Am nächsten Tag war ein Kind positiv auf Corona getestet worden. Daraufhin schickte das Mescheder Gesundheitsamt die ganze Klasse bis mindestens 1. September in Quarantäne. Dagegen klagte der Vater einer Schülerin aus der Klasse: Seine Tochter sollte stattdessen wieder unterrichtet werden.
Hochsauerlandkreis: „Wir müssen den Einzelfall prüfen“
Hintergrund dafür ist noch einmal die neue Regelung des Landes NRW, wonach eigentlich nur die unmittelbaren Sitznachbarn des Betroffenen in einer Klasse in Quarantäne kommen sollen - also die, die rechts, links, davor und dahinter sitzen. Eigentlich. „Wir müssen den Einzelfall prüfen“, sagt Martin Reuther, Sprecher der Kreisverwaltung in Meschede. Denn die differenzierte Einzelfallprüfung gilt zusätzlich zur Sitzplatzregelung – was aber die meisten Eltern nicht wissen. Das räumen auch die Richter ein: „Auch wenn die Kammer nachvollziehen könne, dass durch die den Erlass begleitende Kommunikation der Landesregierung möglicherweise eine andere Erwartungshaltung der Betroffenen entstanden sein mag, sei eine solch differenzierte Betrachtung bei Infektionsfällen in Schulen weiterhin erforderlich und werde durch die Hilfestellung des Robert-Koch-Institutes gerade ermöglicht.“
Denn das Kreisgesundheitsamt muss sich an Vorgaben des Robert-Koch-Institutes halten: Das RKI wiederum unterscheidet je nach Infektionsrisiko in einer Klasse nach drei Risikostufen - gering, höher, am höchsten. Nur bei einem geringen Risiko ist eine Quarantäne einer gesamten Klasse nicht grundsätzlich erforderlich – es könnte dann ausreichen, die Sitznachbarn in Quarantäne zu schicken.
In diesem Fall allerdings gab das Gericht dem Gesundheitsamt Recht, dass von der erhöhten oder der höchsten Risikostufe auszugehen war – der so genannte „Quellfall“, also der Schüler, der dann positiv getestet wurde, zeigte bereits deutliche Symptome (und war trotzdem von seinen Eltern zur Schule geschickt worden), zeitweise sei weder von ihm noch von anderen Schülern ein Mund-Nasen-Schutz getragen worden, außerdem hätten die Schüler mehrere Stunden gemeinsam im Klassenverband verbracht.
Impfungen auch in Sekundarstufe II geplant
Unterdessen gehen beim Hochsauerlandkreis die Planungen für Impfungen von Schülern weiter: Schulen mit Sekundarstufe II, also mit älteren Schülern, werden abgefragt, ob es dort einen Bedarf gibt, vor Ort Impfungen durchzuführen. Die Schulen stellen dann Räume zur Verfügung, ein mobiles Team würde zur Impfung kommen. Am Dienstag war bereits das Gymnasium Sundern an der Reihe. Konkret geplant ist der Einsatz eines mobilen Teams auch in der Dachdeckerschule Eslohe. In den Berufskollegs im HSK haben bereits 567 Impfungen stattgefunden.
Parallel dazu gehen die Fahrten des Impfbusses weiter. Einen zusätzlichen Termin gibt es am Donnerstag, 9. September, von 9 bis 15 Uhr an der Stadthalle in Schmallenberg. Ab Mitte September werden im HSK-Impfzentrum in Olsberg die Kapazitäten verringert und zurückgebaut. Ende September wird das Impfzentrum geschlossen. Wer bis dahin seine Zweitimpfung nicht im Impfzentrum bekommen hat, muss sich dann bei Ärzten impfen lassen.