Eslohe. Friedrich Merz zum Beispiel nutzt das für die CDU: Wähler können, wie in Eslohe, direkt angeschrieben werden - woher kommen die Adressen?

Langsam nimmt der Wahlkampf zur Bundestagswahl am 26. September Fahrt auf. Im Blick der Parteien dabei sind unter anderem die Erstwähler. CDU-Bundestagskandidat Friedrich Merz etwa hat sie persönlich angeschrieben, den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme erklärt und um Unterstützung gebeten. Bei Erstwählern in Eslohe erregte das Verwunderung: Wie gelangen die Parteien an ihre Adressen? In einem Schreiben an die Redaktion heißt es: „Die Gemeinde gibt Daten einfach weiter?“ Wir haben nachgefragt.

„Das ist nichts Anstößiges, das geschieht seit Jahr und Tag“, sagt Bürgermeister Stephan Kersting. Die Weitergabe der Daten auf Antrag von Parteien und Wählergruppen ist völlig legal. Sie dürfen in den sechs Monaten vor einer Wahl auf staatlicher oder auf kommunaler Ebene die Auskunft aus dem Melderegister beantragen – wie im Esloher Fall. Paragraf 50 des Bundesmeldegesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen die Meldebehörden die Auskünfte erteilen dürfen. Abgefragt werden können auch bestimmte Altersgruppen, nicht aber die Daten aller Wahlberechtigten insgesamt. Das dürfen alle Parteien und sonstigen Gruppierungen, die zur Wahl zugelassen sind.

Durch geschickte Kombination viele Daten

Die Altersgruppen dürfen nicht mehr als zehn Geburtsjahrgänge umfassen, jede Partei darf pro Kommune nur die Daten von zwei solchen Gruppen abfragen. Sie muss also geschickt kombinieren, um einen größeren Anteil an der Wählerschaft zu erreichen. So können die Parteien zum Beispiel alle Namen und Adressen der Menschen im Alter von 18 bis 22 Jahren oder die der Älteren über 65 Jahren in einer Gemeinde anfordern. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden, schreibt das NRW-Meldegesetz vor. Die Auskünfte beschränken sich auf den Vor- und Familiennamen, einen eventuell vorhandenen Doktorgrad und die derzeitige Anschrift.

Wer das nicht möchte, kann der Meldebehörde auch untersagen, seine Daten an Parteien und Wählergruppen weiterzugeben. Dafür genügt ein kurzes Schreiben, in dem der Übermittlung von Daten „an politische Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen“ widersprochen wird. Der Widerspruch gilt dauerhaft, er muss nicht bei kommenden Wahlen wiederholt werden.

Bürgermeister betont: „Das ist nichts Anstößiges“

CDU-Kandidat Merz erklärt das in seinem Schreiben im „PS“ direkt: „Ihren Namen und Ihre Anschrift hat die CDU unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen von der Stadt bzw. Gemeinde Ihres Wohnsitzes zur Verwendung ausschließlich für diesen Brief erhalten. Ihre Daten werden spätestens vier Wochen nach der Wahl von der CDU gelöscht.“ Bürgermeister Kersting findet die Adressenweitergabe sinnvoll: „Das ist nichts Anstößiges, wenn ich Wahlwerbung betreibe. Da lebt die Demokratie von.“ Parteien gleich welcher Couleur müssten für sich werben und ihre Ziele verbreiten können.

>>>HINTERGRUND<<<

Auskünfte in Eslohe haben bislang CDU und die Grünen beantragt.