Fredeburg/Berleburg/Olsberg. Zu einem Schäferstündchen hatten sich ein Kraftfahrer aus Olsberg und eine Prostituierte aus Bad Berleburg auf dem Wanderparkplatz am Rimberg bei Bad Fredeburg verabredet. Weil dem Freier das Aussehen der Dame aber nicht zusagte, soll er sie beschimpft und wieder weggeschickt haben. Jetzt trafen sie sich vor Gericht wieder.
Vor Gericht in Bad Fredeburg haben sich die Zwei am Montag wiedergetroffen. Eine Prostituierte aus Bad Berleburg hatte den Kraftfahrer aus Olsberg wegen Beleidigung angezeigt. Weil sie dem Freier nicht gefallen haben soll, soll er sie erst beleidigt und dann nach Hause geschickt haben.
150 Euro für Geschlechtsverkehr
Auch die 150 Euro Honorarausfall will die Prostituierte zivilrechtlich noch erstreiten. „Das Geld steht mir zu. Er hat mich schließlich dorthin bestellt“, sagt die zierliche Frau mit den braunen Locken mit ruhiger Stimme. „Seit zwölf Jahren arbeite ich in diesem Beruf und ich gehe solchen Fällen konsequent nach“, fügt sie noch hinzu. So etwas passiere zwar nicht häufig, aber immer mal wieder.
Prostituierte lässt sich nichts gefallen
„Für mich ist das auch keine schöne Sache, hier zu sitzen, aber ich möchte mir einfach nichts gefallen lassen, nur weil ich diesen Beruf ausübe“, sagt sie mit Nachdruck. Sachlich schildert die Prostituierte dem Richter, Ralf Fischer, die Situation. 150 Euro hatte sie bereits im Vorfeld am Telefon für den Geschlechtsverkehr verlangt – das sei der übliche Preis für solche „Hausbesuche“, wie die Bad Berleburgerin erklärt. Als sich abzeichnete, dass der Kraftfahrer den Betrag nicht zahlen wollte, habe sie ihm sogar angeboten, den Termin einvernehmlich für 20 Euro Benzingeld abzubrechen.
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„Alles erstunken und erlogen“, tönt der Olsberger laut in den Gerichtssaal. Während er seine Version erzählt, sitzt er lässig nach hinten gelehnt mit hinter dem Kopf verschränkten Armen im Stuhl. „Setzen Sie sich bitte ordentlich hin, wir sind hier vor Gericht“, ermahnt Richter Fischer den Angeklagten. Plötzlich sei die Bad Berleburgerin aus dem Auto gestiegen, habe noch 20 Euro aus der Mittelkonsole geklaut und sei davon gerannt. Dabei habe sie sogar die Beifahrertür beschädigt, so die Aussage des Angeklagten.
Angeklagter kennt sich aus im Bordell
„Für 150 Euro müsste das schon eine Claudia Schiffer zu ihren besten Zeiten sein“, erklärte er dem Richter. Und er kenne sich schließlich aus – zweimal pro Woche besuche er nach eigenen Angaben ein Bordell oder den Straßenstrich.
Angeklagter ist selbst Zuhälter - Langes Vorstrafenregister
Aus seinem Vorstrafenregister geht außerdem hervor, dass der Mann selbst Zuhälter ist. Insgesamt 22 Einträge kann der kräftig gebaute Angeklagte mit den kurz geschorenen Harren vorweisen – unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Hehlerei und Zuhälterei.
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro verurteilt Richter Fischer den Olsberger, der noch unter laufender Bewährung steht. Fischer sagte, er habe nicht den geringsten Zweifel an der Aussage der Frau, die das Geschehene sachlich und detailliert vorgetragen habe.
Kraftfahrer aus Olsberg kündigt Berufung an
„Das ist eine Unverschämtheit. Ich gehe in Berufung“, bölkt der Angeklagte noch während der Urteilsverkündung, steht auf und stürmt Richtung Tür. „Das passt wunderschön ins Bild und ist wunderbar für das Berufungsverfahren“, entgegnet der Richter. „So wie Sie sich aufführen, glaube ich Ihnen kein Wort.“