Gerade erst ist der Trägerverein für das Wisentprojekt vor dem Landgericht Arnsberg zu seiner ersten Schadensersatzzahlung in Höhe von 1350 Euro verurteilt worden.
Geklagt hatte ein Jagdpächter, der in Oberkirchen-Almert mehrere Wild-Äcker angelegt hatte. Wisente hatten sie beschädigt.
Schon vor dem Amtsgericht Schmallenberg war der Trägerverein zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Er ging in Revision.
Eine weitere Berufung ist ausgeschlossen. Damit handelt es sich um die erste rechtskräftige Entscheidung zu Lasten des Wisent-Vereins.
Der Wisent-Verein sieht das allerdings anders: Er freut sich, dass er nur wegen der Tierhalterhaftung verurteilt wurde und nicht wegen illegalen Aussetzens der Tiere. Diese entscheidende Frage der Herrenlosigkeit beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht.