Meschede/Hochsauerlandkreis. Seit Mitte Juli gelten im HSK die Coronaregeln der Inzidenzstufe 1. Doch wie lange noch? Auch die Landes-Inzidenz spielt eine Rolle.
Die Maskenpflicht ist aktuell für die Gastronomie aufgehoben, ebenso die Kontaktnachverfolgung. Doch nun ist die 7-Tage-Inzidenz im Hochsauerlandkreis erstmal wieder über die 10er-Marke gerutscht. Wie sich die Regeln bei Inzidenzstufe 0 aktuell verhalten und wann die Lockerungen wieder zurück genommen werden könnten.
Personal mit Test oder Maske
Aktuell gilt im HSK die Inzidenzstufe 0, was bedeutet, dass Mitarbeitende in der Gastronomie nicht mehr zum Tragen einer Schutzmaske verpflichtet sind, wenn sie einen negativen, aktuellen Coronatest vorlegen können. Hier genügt ein Selbsttest. Gäste müssen ebenfalls keine Maske mehr in der Außen- sowie Innengastronomie tragen.
Zudem ist die Kontaktnachverfolgung in der Inzidenzstufe 0 keine Pflicht mehr. Sie gilt nur noch in Diskotheken und ähnlichen Betrieben in Innenräumen.
Acht Tage in Folge über 10
Diese Lockerungen würden jedoch wegfallen, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Hochsauerlandkreis an acht Tagen über 10 und unter 35 liegt. Der erste Tag über 10 ist mit dem 23. Juli erreicht. Nach acht Tagen über dieser Marke tritt am übernächsten Tag die Inzidenzstufe 1 in Kraft: Für Mitarbeitende in der Gastronomie würde die Maskenpflicht wieder gelten und sie müssten sich zweimal wöchentlich auf Corona testen (lassen). Gäste müssten in der Innengastronomie wieder eine Maske tragen sobald sie ihren Tisch verlassen. In der Außengastronomie entfällt die Maskenpflicht. Gastronomen müssten jedoch die Kontaktnachverfolgung wieder sicherstellen.
In NRW (Stand 21. Juli: 13,8) liegt die 7-Tage-Inzidenz jedoch bereits am fünften Tag über zehn, insgesamt acht Tage hat das Überschreiten dieser Marke auch hier keine Folgen, danach würden aber Laut Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) am übernächsten Tag wieder Regeländerungen in Kreisen und Städten erfolgen. Konkret bedeutet das, dass ab Montag, 26. Juli, im HSK wieder Corona-Maßnahmen der Inzidenzstufe 1 gelten, die überregionale Bedeutung haben. Zum Beispiel die Kontaktnachverfolgung in der Gastronomie sowie die Maskenpflicht in der Innengastronomie. Der HSK im Allgemeinen bleibt aber in Stufe 0 und es gelten nicht automatisch alle Regeln der Inzidenzstufe 1, wenn „nur“ das Land diese erreicht.
Testpflicht für Gäste noch in weiter Ferne
Eine Rückkehr der Testpflicht in der Innengastronomie für Personen, die weder geimpft oder genesen sind, würde allerdings erst ab einer 7-Tage-Inzidenz über 35 (Inzidenzstufe 2) wieder in Kraft treten. Dann gilt auch wieder, dass die nächsthöhere Inzidenzstufe erreicht ist, wenn diese an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Für Lockerungen der Maßnahmen braucht es nach wie vor fünf aufeinander folgende Tage unter einem bestimmten Schwellenwert (10, 35, 50, 100).