Menden. Bevor am 2. März der Mendener Fastnachtsumzug starten darf, müssen alle Anhänger, die feiernde Narren transportieren, zur Überprüfung.
Die Nachricht trifft kurz vor dem Elften im Elften ein, als die Mendener Karnevalsgesellschaft „Kornblumenblau“ ihre Session 24/25 mit dem Hoppeditz-Erwachen eröffnet: Viele der Umzugswagen, die im Mendener Lindwurm mitrollen sollen, müssen vor dem Tulpensonntag am 2. März noch zum TÜV. Für diese Botschaft der MKG an ihre Mitglieder sorgt jetzt ein Landeserlass aus der Karnevalshochburg Düsseldorf. Demnach müssen die Prüfer bescheinigen, dass Menschen, die von Anhängern oder Ladeflächen aus ihre Kamelle aufs Narrenvolk niederregnen zu lassen, dort oben auch sicher stehen.
Rutschfeste Ladefläche, hohe Brüstung, feste Aufstiegsleiter
Dafür müssen zum Beispiel die Plattformen rutschfest und die Leitern zum Aufsteigen auf die Ladeflächen fest montiert sein. Auch die Brüstungen an den Seiten der Anhänger müssen hoch genug sein, damit kein feiernder Karnevalist aus dem Wagen kippen kann. Die MKG, in dieser Session dank des Wechsels ihres Festzeltes vom Rathaus an den Nordwall ohnehin schon vor großen Herausforderungen, hat damit amtlicherseits noch eine Aufgabe mehr aufgeladen bekommen.
Unfälle auf Umzugswagen sind in 77 Jahren Karneval in Menden noch nicht bekannt geworden. Trotzdem sieht der Mendener Zugleiter Johannes Ismar nach Rücksprache mit dem TÜV keinen Grund zur Aufregung: „Das ist halb so wild, das kriegen wir hin.“ Statt Protesten plane der Verein daher jetzt eine gemeinsame Abnahme betroffener Wagen. Diese Gelassenheit rührt offenbar auch daher, dass es für die ganz großen Züge in Köln, Düsseldorf oder Mainz die sogenannten „Brauchtums-Gutachten“ schon seit Jahren gibt, und das ohne Aufsehen oder größere Probleme. Die Gutachten sollen sicherstellen, dass sämtliche Aufbauten den Vorgaben entsprechen.
Ärgerlich für die MKG sind die Kurzfristigkeit und die Kosten
Jetzt hat das Landesverkehrsministerium diese Anforderungen auch auf kleinere Umzüge ausgedehnt, was laut Johannes Ismar über kurz oder lang zu erwarten war. Ärgerlich daran sei neben der Kurzfristigkeit des neuen Erlasses, der von Ende September stammt und im Oktober bekannt wurde, dass auf die Mendener Narren damit auch die Kosten der Prüfung zurollen: Pro Anhänger ist dabei laut Ismar mit 100 bis 120 Euro zu rechnen. Fußgruppen seien davon naturgemäß nicht betroffen.
„Der TÜV will die neuen Regelungen sicher, aber mit Augenmaß umsetzen und alle Teilnehmer maximal unterstützen.“
MKG knüpft Kontakte zum Ordnungsamt und zum TÜV Nord
Die MKG habe sich im Mendener Ordnungsamt bereits mit Abteilungsleiterin Manuela Schmidt und Teamleiterin Sabrina Hünnies ausgetauscht und abgestimmt. Auch Schmidt und Hünnies sehen in der neuen Auflage kein großes Problem, wie eine WP-Nachfrage ergab. Die Karnevalisten würden auch dieses Problem sicher lösen. Außerdem, sagt Ismar, führe man intensive Gesprächen mit dem TÜV Nord, um eine tragbare Lösung für alle zu finden. Der TÜV habe bereits signalisiert: „Man will die neuen Regelungen sicher, aber mit Augenmaß umsetzen und alle Teilnehmer maximal unterstützen.“
Zulassung des Anhängers ist vor dem Brauchtumsgutachten vorzulegen
Folgende Rahmenbedingungen sind dazu bereits bekannt: Ist der Anhänger bereits mit Kennzeichen zugelassen, dann besteht die Betriebserlaubnis. Die Zulassung ist bei der Erstellung des Brauchtumsgutachtens vorzulegen. Ist der Anhänger nicht zugelassen, aber eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Brief) vorhanden, gilt dasselbe. Ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 sollte man am Anhänger die Fahrgestellnummer suchen und beim Straßenverkehrsamt fragen, ob über die Fahrgestellnummer dort ein Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt werden kann. Falls ja, dann besteht eine Betriebserlaubnis. Gibt es weder Unterlagen noch einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung durch das Straßenverkehrsamt, muss die Betriebserlaubnis über den TÜV neu erstellt werden, bevor dann das Brauchtumsgutachten erstellt werden kann.
Wer noch im Umzug mitrollen will, soll sich jetzt rasch dafür rasch anmelden
Die Karnevalisten wollen die Teilnehmer des kommenden Zuges ihrerseits laufend über den aktuellen Stand informieren. Und: Wer am 2. März noch mitrollen will, muss sich jetzt schnellstmöglich anmelden, damit genügend Zeit für die Erstellung der Brauchtumsgutachten bleibt. Als Ansprechpartner der MKG steht Organisationsleiter Johannes Ismar zu Verfügung: per E-Mail unter orgaleiter@mkg-kornblumenblau.de. Johannes Ismar will dann auch den Kontakt zum TÜV Nord herstellen.