Menden. Gegen mögliche Übergriffe auf Kinder aus Reihen des Jugendamtes muss die Stadt ein Konzept vorlegen. Pflicht auch für die Sportvereine.

Wer schützt die Jugend vor den Jugendhelfern? Diese Frage haben landesweit jetzt alle staatlichen Einrichtungen und Dienste für Kinder und Jugendliche zu beantworten. Vorzulegen sind dem Land NRW dazu lokale Schutzkonzepte. Sie sollen auch Einrichtungen wie das Mendener Jugendamt davor bewahren, dass Leute aus den eigenen Reihen gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen übergriffig werden. Ende Oktober soll das fertige Konzept dem gesamten Jugendamt vorgestellt werden. Mit der Entwicklung solcher Konzepte sehen sich indes auch viele Sportvereine in Menden konfrontiert.

Vereine sollen bis Jahresende Konzepte einreichen: „Ein Riesendruck“

Auch sie müssen ihre Schutzmaßnahmen bis zum Jahresende vorlegen, wenn sie noch Landesfördergelder erhalten wollen. „Die haben einen Riesendruck“, erklärte dazu Uschi Rosenthal vom Jugendamt in der jüngsten Sitzung des städtischen Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfe, wo sie das städtische Konzept vorstellte. Doch auch die Stadt Menden hat im wahrsten Sinne des Wortes eine Großbaustelle im Jugendschutz: Ausgerechnet die Beschäftigten im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) haben keine Einzelbüros.

Ausgerechnet der Allgemeine Soziale Dienst hat im Rathaus keine Einzelbüros

Und das, obwohl sie die sensibelsten Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern führen müssen, wenn es etwa um häusliche Gewalt oder gar die mögliche Entnahme eines Kindes aus der Familie geht. Hier ergeben sich nach Ansicht der Ersten Beigeordneten Henni Krabbe aber schon bald neue Möglichkeiten, und zwar nach dem vereinbarten Umzug des Jobcenters MK aus dem Rathaus-Erdgeschoss in die erste Etage des Siepmann-Neubaus. „Jede Bank hat Einzelbüros, die muss der ASD auch haben!“, forderte Mirko Kruschinski (SPD). Im übrigen solle man den Umzug „für einen großen Wurf nutzen“ und das Jugendamt im Rathaus räumlich komplett breiter aufstellen.

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Landeskabinett verlangt Vorbeugung gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder

Dass diese Themen derzeit im Rathaus überhaupt so virulent sind, geht zurück auf das umfangreiche „Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“, das die CDU-geführte Landesregierung beschlossen hat. Die drei Hauptziele lauten: die Vorbeugung gegen sexualisierte Gewalt stärken, die Eingriffsmöglichkeiten weiterentwickeln und die Hilfen für Betroffene und Angehörige verbessern.

Frühzeitige Abwehr von Gefährdern beginnt schon im Vorstellungsgespräch

Die frühzeitige Abwehr von Gefährdern soll im Mendener Rathaus schon im Bewerbungsgespräch einsetzen. Darin könne bereits ein hohes Maß an Kontrolle signalisiert werden, beschrieb Rosenthal. So könne die Haltung zur Gewalt bei Bewerberinnen und Bewerbern abgefragt werden, etwa nach dem Muster: „Wie würden Sie reagieren, wenn …?“ Die Prävention gehe dann weiter beim Einarbeitungskonzept und in regelmäßigen Schulungen bis hin zu einer Meldepflicht bei jedem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

Trotz aller Maßnahmen soll es keine „Kultur des Misstrauens“ im Rathaus geben

Ein großes Problem, sagte Rosenthal, werde es angesichts dieser notwendigen Kontrollen sein, eine „Kultur des Misstrauens“ innerhalb der Behörde zu vermeiden. Denn Menschen machten auch Fehler und dürften für nachvollziehbares Fehlverhalten nicht geächtet werden. Zugleich müsse die gründliche Aufarbeitung von Verdachtsfällen sichergestellt sein. Zum Konzept der Stadt zähle daher ausdrücklich auch ein Verfahren, das Betroffene nach einer falschen Beschuldigung oder einem unbewiesenen Verdacht rehabilitieren soll. Im Fall der Stadtverwaltung hieße das auch, dass der Bürgermeister zur Wiederherstellung des guten Rufes dem- oder derjenigen wieder öffentlich das Vertrauen ausspricht.