Menden. Bestattungen und Trauerarbeit: Für alle katholischen Mendener Gemeinden sind jetzt auch Ingrid Betken und Werner Neuhaus zuständig.

Ingrid Betken und Werner Neuhaus sind seit dem 1. Juli mit dem „Begräbnisdienst“ für Mendens katholische Gemeinden beauftragt – als Ehrenamtliche, die nicht aus pastoralen Berufen kommen. Ihre damit verbundenen Aufgabe klingen einfach und sind doch denkbar schwierig: „Tote begraben“ und „Trauernde trösten“, das gehört laut Pfarrer Jürgen Senkbeil „zu den Werken der Barmherzigkeit, zu denen grundsätzlich jeder Getaufte berufen und herausgefordert ist“.

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Für den kirchlichen Begräbnisdienst reicht die Taufe formal aus

Die Beauftragung zu diesem Dienst ist lediglich an die sogenannte Taufberufung gekoppelt. Das lässt es zu, dass auch gläubige Laien neben Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten als Ehrenamtliche für den kirchlichen Begräbnisdienst beauftragt werden können. Betken und Neuhaus sind zuständig für die Gemeinden Christ-König Hüingsen, Heilig Kreuz Menden, Mariä Heimsuchung und St. Apollonia Bösperde, Maria Frieden Oberrödinghausen, St. Aloysius Oesbern, St. Antonius Einsiedler Halingen, St. Johannes Baptist Barge, St. Josef Lendringsen, St. Maria Magdalena Bösperde, St. Marien Platte Heide, St. Paulus Lahrfeld sowie St. Vincenz und St. Walburgis in Menden.

Pfarrer Jürgen Senkbeil, der den Antrag beim Erzbistum gestellt hatte, erklärt dazu im aktuellen Gemeindebrief: „Wir freuen uns sehr, dass wir Werner Neuhaus und Ingrid Betken aus unserem Pastoralverbund für diese wichtige Aufgabe gewinnen konnten.“

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Kürzlich haben demnach beide nach erfolgreicher Ausbildung in der katholischen Bildungsstätte in Winterberg-Elkeringhausen ihre Zertifikate erhalten. „Wir wünschen Ihnen für diese schwere Aufgabe Gottes Segen und alles Gute für diesen Dienst.“

Die Beauftragungen zum 1. Juli hat indes nicht der Pfarrer vorgenommen, sondern kein Geringerer als der neue Paderborner Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz, der den Mendenern Gottes Segen für die Ausübung ihrer Ämter wünschte. Die Beauftragungen gelten für drei Jahre.