Märkischer Kreis. Das MK-Gesundheitsamt weist auf Veränderung der Quarantäne-Verordnung hin. Unternehmen, die Schnelltests durchführen, sollen sich jetzt melden.
Bislang führte ein positiver Corona-Schnelltest (sog. PoC-Antigentest) nicht unmittelbar zu einer Quarantäne. Mit der Änderung der Quarantäne-Verordnung des Landes NRW stehen die getestete Person und die Haushaltsgemeinschaft nun automatisch unter Quarantäne, sobald der Schnelltest positiv ausfällt. Darauf weist das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises in einer Mitteilung hin.
Zur Sicherheit soll das Ergebnis weiterhin durch einen PCR-Test bestätigt werden. Das Gesundheitsamt des Kreises setzt sich unaufgefordert mit den Betroffenen in Verbindung.
Meldepflicht für positive Ergebnisse
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass für Organisationen und Unternehmen, die Schnelltests durchführen, eine Meldepflicht für positive Ergebnisse gilt. Sie müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Alle Unternehmen oder Organisationen, die Schnelltests bei Mitarbeitern, Besuchern oder Privatpersonen anwenden, werden gebeten, sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen. Dafür steht die E-Mail-Adresse gesundheitstelefon@maerkischer-kreis.de zur Verfügung. Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und medizinische Einrichtungen müssen sich nicht nochmals an das Gesundheitsamt wenden.
Weitere Informationen unter www.maerkischer-kreis.de oder unter www.land.nrw/corona
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