Menden. Die Berufung der Anwohner ist abgelehnt: Die Umbenennung von drei Stadtstraßen mit NS-belasteten Namen kommt. Aber nicht sofort.
Die Stadt wird sich in Kürze an die Anlieger der Ina-Seidel- und der Maria-Kahle-Straße in Lendringsen sowie der Wagenfeldstraße in Platte Heide wenden: Die Straßennamen sollen in Kürze geändert werden, weil die Namensgeber als NS-belastet gelten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung der Anliegerseite nicht zugelassen, teilte Rüdiger Merse aus der Bauverwaltung jetzt im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen mit. Damit würden die Straßen umbenannt – allerdings werde allen Betroffenen eine Frist eingeräumt, um ihr Umfeld über die bevorstehende Adress-Änderung informieren können, sagte Merse.
Mit der OVG-Entscheidung ist das ein Jahr alte Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg rechtskräftig. Es hatte neun Klagen gegen die Umbenennung der Ina-Seidel-Straße und der Maria-Kahle-Straße abgewiesen. Der Stadt seien keine rechtlichen Verfehlungen nachzuweisen, und den Betroffenen sei zuzumuten, ihre Ausweisdokumente, Briefköpfe und Visitenkarten zu ändern. Die Kläger, hieß es damals, seien aus Sicht der Kammer durch die Straßenumbenennungen „nicht in schützenswerten subjektiven öffentlichen Rechten verletzt“.
Otto Weingarten statt Ina Seidel
Der Mendener Stadtrat hatte 2016 beschlossen, die Ina-Seidel-Straße nach Altbürgermeister Otto Weingarten zu benennen. Die Maria-Kahle-Straße soll den Namen der Hebamme Helene Pellmann tragen. Neun von 44 Anliegern beider Straßen hatten geklagt. Von den 236 Anwohnern der Wagenfeldstraße, die Anne-Frank-Straße heißen soll, gab es keine Klagen.