Fretter. Wenn der eigene Hund weggelaufen ist, kann der Verein „Die Mantrailer“ mit seiner Expertise weiterhelfen. Das sind die Tipps vom Profi.
Zwei Wochen lang waren Katrin Tolle und ihre Hündin Elli voneinander getrennt, nun sind sie wieder glücklich vereint. Bei der Suche nach der Deutsch-Kurzhaar-Hündin rund um Fretter war auch der Verein „Die Mantrailer“ beteiligt. Doch wie kann er helfen und wann kann ich mich als Hundebesitzer an ihn wenden? Der Verein besteht derzeit aus 13 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und speziell ausgebildeten Suchhunden, sogenannten Mantrailern. Diese Vierbeiner, erklärt die 2. Vorsitzende Dagmar Langenhan, durchlaufen mit Frauchen oder Herrchen ein Ausbildungssystem, an dessen Ende eine Tiersuchprüfung steht. Diese Ausbildung samt Zwischenprüfungen kann bis zu drei Jahre dauern.
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Die Hunde nehmen bei Suchaktionen durch entsprechende Geruchsproben – im Fall von Elli aus Fretter war es deren Decke – die Fährte auf. Laut Langenhan sei im Schnitt jede zehnte Suche erfolgreich. Doch es gibt gewisse Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Verein eine aktive Suche mitgestaltet. So müsse beispielsweise der Verdacht vorliegen, dass der entlaufene Hund verunfallt sein könnte oder, sofern er samt Leine weggelaufen ist, sich irgendwo verfangen hat. Der Verein ist über die Hotline-Nummer 02241/8993168 erreichbar und gibt dann zunächst hilfreiche Tipps. Zum Beispiel den, dass man als Hundebesitzer zunächst am Entlauf-Ort bleiben sollte, denn oft kehren die Hunde hierher zurück. Mehr Info zum Verein finden Sie im Netz unter www.tier-suche.de
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Zudem ist es ratsam, die Polizei über das Verschwinden zu informieren. Grundsätzlich sei ein entlaufenes Tier kein Vermisstenfall im polizeilichen Sinne, erklärt Olpes Polizei-Sprecher Thorsten Scheen. Deswegen werde auch keine Vermisstenanzeige aufgenommen. „Allerdings sind wir den Tierhaltern gerne bei der Suche behilflich, sofern es die Einsatzlage zulässt. Vornehmlich ist diese Hilfeleistung darauf beschränkt, Hinweise von Zeugen aufzunehmen und an den Tierhalter weiterzuleiten.“ Eine Ausnahme sei natürlich gegeben, wenn von dem entlaufenen Tier eine Gefahr ausgehe. Grundsätzlich sei es ratsam, auf die Kompetenz der entsprechenden Fachstellen (Tierschutzvereine, Tierärzte, Tierheime, etc.) zu setzen, so Scheen.