Wenden. In der Gemeinde Wenden wird die Festlegung von differenzierten Hebesätzen gefordert, um Privateigentümer zu entlasten. So reagiert die Verwaltung.
Im kommenden Jahr (ab dem 1. Januar) erfolgt die Umsetzung der Grundsteuerreform. Nachdem das Finanzamt in den letzten Jahren unter anderem die Grundstückwerte von Privat- und Nichtwohngrundstücken in der Gemeinde Wenden festgestellt hatte, liegt es nun an der Verwaltung gültige Hebesätze festzulegen. Die Grünen-Fraktion fordert in einem Antrag die Gemeinde auf, sich ein neues Gesetz der Landesregierung zu Nutze zu machen und durch die Festlegung von sogenannten differenzierten Hebesätzen einer möglichen Belastungsverschiebung zwischen Wohn- und Nichtgrundstück entgegenzuwirken.
„Belastungsverschiebung ausgleichen“
Konkret beauftragt die Grünen-Fraktion in ihrem Antrag die Verwaltung damit, bis zur Ratssitzung im Dezember aufkommensneutrale Hebesätze zu errechnen. Eine Grundsteuer B mit differenzierten Hebesätzen könne eine „höheren Belastung“ von Wohngrundstückeigentümern verhindern, so die Grünen in ihrer Antragsbegründung. „Durch die Neubewertungen des Finanzamtes zeichnet sich eine Belastungsverschiebung zwischen Geschäfts- und Wohngrundstücken, zulasten der Wohngrundstücke ab. Bei Umsetzung der Reform ohne Einführung differenzierter Hebesätze würde sich die Steuerbelastung bei Geschäftsgrundstücken 2025 in etwa halbieren.“ Die Anwendung eigener differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B könnte die „Belastungsverschiebung ausgleichen und damit Privatgrundstückeigentümer entlasten, so die Grünen weiter.
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Kämmerer Thomas Munschek befasst sich aktuell mit der Grundsteuer B. Zu konkreten Konzepten möchte er sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern. „Wir prüfen gerade wie mit der Thematik umzugehen ist“, so Munschek. Aktuell befinde sich die Verwaltung dabei alles „rechtlich einzuordnen“.