Olpe. Ein Mann bricht einem Kneipenbesucher mit einem Regenschirm die Nase. Überraschende Wendung in der Verhandlung vor Gericht - mit Folgen fürs Urteil.
Im Gerichtssaal des Amtsgerichts Olpe kam es zu einer eher ungewöhnlichen Verhandlung. Nach einer Art Täter-Opfer-Ausgleich scheinen alle Beteiligten mit der Situation zufrieden sein – mit Folgen für das Urteil. Am Donnerstag musste sich ein Olper wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung (in zwei Fällen) und der Beleidigung verantworten. Ein 33-Jähriger soll in der Nacht zum 16. Juli 2023, nach den Feierlichkeiten auf dem Olper Schützenfest, vor einer Kneipe einen Mann mit einem Regenschirm geschlagen zu haben.
Angriff mit Regenschirm
Konkret soll der Angeklagte laut Anklageschrift einen Besucher der Kneipe zunächst provoziert und beleidigt haben und eines seiner Tattoos als „hässlich“ betitelt haben. Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll er daraufhin ein volles Glas auf den Geschädigten geworfen haben. Beim Versuch, das Gelände zu verlassen, soll der Angeklagte mit einem Regenschirm auf den Kneipenbesucher eingeschlagen haben, sodass sich dieser das Nasenbein brach.
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Gleich zu Beginn der Verhandlung äußerte sich die Verteidigung des Beschuldigten zum ersten Tatvorwurf. „Mein Mandant räumt die Tat so ein, wie sie der Oberamtsanwalt vorgetragen hat.“ Die Attacke mit einem Regenschirm sei nicht geplant gewesen, gleichzeitig sei sein Mandant „erheblich alkoholisiert“ gewesen. Er habe bereits vor dem Schützenfest mehrere alkoholische Getränke zu sich genommen und damit auch nicht während und nach dem Olper Schützenfest aufgehört. „Ihm tut die Tat sehr leid“, führte Verteidiger Türker weiter. Der Angeklagte habe auf sein Anraten bis zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Aussprache mit dem Geschädigten verzichtet, wolle sich aber dennoch weiterhin beim Geschädigten entschuldigen.
Erfolgreiche Wiedergutmachung
Im Anschluss schilderte der Hauptzeuge den Tathergang. „Wir waren vorher noch auf dem Schützenfest und sind dann in eine Kneipe gegangen“, erinnert er sich. Kurz darauf sei er in Kontakt mit einem Mann gekommen. Dieser habe ihn mehrfach darauf angesprochen, dass er sein Tattoo „hässlich“ finde. Nach einem kurzen Schlagabtausch sei die Lage nach der Einbeziehung seiner Freundin eskaliert und der Angeklagte habe seinen Drink in seine Richtung gekippt und geworfen. „Ich bin klitschnass in den Laden rein und habe eigentlich nur auf einen sicheren Moment gewartet“, erzählte der 28-Jährige. Beim Versuch, die Kneipe zu verlassen, sei es dann zum Schlag mit dem Schirm gekommen. „Der Schirm kam von außen angeflogen und die Nase war gebrochen“, so der Olper weiter. In der Folge nahm der Geschädigte die Entschuldigung des Täters an – beide gaben sich die Hand und räumten die Vorfälle der Tatnacht aus. Zusätzlich übergab der Angeklagte dem Nebenkläger einen Betrag in Höhe von 800 Euro in bar zum Zwecke der Wiedergutmachung. „Die Entschuldigung bedeutet mir viel“, zeigte sich das Opfer gerührt.
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Neben der ersten Tat stand eigentlich noch ein weiterer Vorfall im Raum, bei dem der Angeklagte einem Mann ins Gesicht geschlagen haben soll, doch bei der Zeugenbefragung stellte sich schnell heraus, dass der Geschädigte den tatsächlichen Täter nicht mehr zuordnen konnte. Der Hauptzeuge widerrief Teile seiner Aussagen bei der Polizei und beteuerte, dass der Angeklagte am Tattag gar nicht vor Ort gewesen sei.
Nach reiflicher Überlegung entschied sich das Gericht, trotz mehrerer Vorstrafen, von einer Freiheitsstrafe abzusehen. Entscheidender Faktor dafür sei neben dem aufrichtigen Verhalten des Angeklagten auch der mustergültige Ablauf beim Täter-Opfer-Ausgleich gewesen. Der Angeklagte wurde daher wegen gefährlicher Körperverletzung und der Beleidigung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.