Kreis Olpe. Gute Nachrichten: Umschreibung von GM- auf OE-Kennzeichen sowie Wechsel der „OE-Q…“-Serie auf Wunschkennzeichen bald wieder möglich.

Es gibt Neuigkeiten der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Olpe: Ab Montag, 2. September, können GM- auf OE-Kennzeichen umgeschrieben werden. Zeitgleich wird auch die Umkennzeichnung der „OE-Q…“-Serie auf OE-Wunschkennzeichen möglich. Diese Optionen wurde in jüngerer Vergangenheit sehr stark nachgefragt.

Ist die Umschreibung vorgeschrieben?

  • Nein, eine Umschreibung von GM- auf OE--Kennzeichen oder von „OE-Q…“- auf ein Wunschkennzeichen ist nicht notwendig. Die Fahrzeuge mit diesen Kennzeichen sind zugelassen und können weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.

Wo ist die Umschreibung möglich?

  • Ausschließlich in der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Olpe in Olpe, Westfälische Straße 75. Eine Umschreibung in der Außenstelle in Lennestadt ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

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Welche Gebühren fallen an?

  • Der Kreistag Olpe hat beschlossen, dass auf die reine Umschreibungsgebühr für Fahrzeuge, die aufgrund des Cyberangriffs vom 29. Oktober 2023 in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen wurden und deren Halter zu einem späteren Zeitpunkt auf das Kennzeichen OE wechseln, verzichtet wird. Für die Umschreibung von GM- auf OE-Kennzeichen fallen also keine Gebühren an.
  • Dies gilt nicht für die Gebühr von Wunschkennzeichen, hier muss die dafür übliche Gebühr von bis zu 12,80 Euro erhoben werden.
  • Auch die Gebühren für die Rücksendung der „Fahrzeugbriefe“ (Zulassungsbescheinigung II) an die Finanzierungsbanken/Leasinggesellschaften werden fällig.
  • Die Kosten für neue Schilder und das Zusenden des Briefes von der Finanzierungsbank sind ebenfalls vom Fahrzeughalter zu übernehmen (diese privatrechtlichen Kosten variieren je nach Bank und sollten unbedingt im Vorfeld geklärt werden).
  • Für die Umkennzeichnung aus der „OE-Q…“-Serie fallen alle normalen Verwaltungsgebühren inklusive der Umschreibungsgebühr an.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

  • Bei der Umschreibung von GM- auf OE-Kennzeichen: ZBI (Fahrzeugschein), ZBII (Fahrzeugbrief), SEPA-Lastschriftmandat, Personalausweis, eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), Kennzeichen;
  • Bei der Umkennzeichnung OE-Q… auf Wunschkennzeichen: ZBI, ZBII, Personalausweis, Kennzeichen.

Ist für die Umschreibung eine Terminvereinbarung notwendig?

  • Ja, Termine müssen vorher online über diesen Link gebucht werden: Terminvereinbarung (tempus-termine.com)
  • Zulassungsdienste und Autohändler können die Vorgänge während ihrer regulären Termine abwickeln.

Weitere Infos finden Sie hier.