Olpe. Polizei stellte fest: Fahrzeug ist nicht als gestohlen gemeldet. Ordnungsamt der Stadt will nun den Eigentümer ausfindig machen.

Die Anwohner der Straße An den Eichen in Olpe haben sich fast schon an ihren neuen „Mitbewohner“ gewöhnt. Kein Wunder, denn es ist schon fast drei Wochen her, dass quasi über Nacht plötzlich ein Motorroller auf dem Bürgersteig abgestellt wurde. „Abgestellt“ ist hier das richtige Wort, denn „geparkt“ passt nicht: Das weiße Zweirad verfügt über kein Versicherungskennzeichen mehr und ist damit derzeit im öffentlichen Straßenverkehr nicht einsetzbar.

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Nun steht das 50-Kubik-Fahrzeug der Marke „Scooter Rex“, das mit dem Mopedführerschein gelenkt werden darf, mitten auf dem Bürgersteig, den so weder Eltern mit Kinderwagen noch alte Menschen mit einem Rollator benutzen können und auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Daher haben Anlieger zunächst die Polizei angerufen, auch weil das fehlende Kennzeichen die Vermutung nahelegte, dass der Roller Diebesgut sein könnte. Doch die Ordnungshüter, die zeitnah ihre Aufwartung machten, winkten ab: Nein, als gestohlen sei das Zweirad nicht gemeldet. Sie fuhren davon und ließen den Roller Roller sein. Es folgte eine E-Mail an das Ordnungsamt der Stadt, denn diese ist für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Olpe zuständig. Doch blieb eine Reaktion darauf bislang aus.

Ordnungsamt die richtige Anlaufstelle

Eine telefonische Nachfrage ergab, dass der Außendienst der Behörde derzeit stark belastet sei und der herrenlose Roller daher noch nicht kontrolliert worden sei. Allerdings, so Dennis Helmer vom Ordnungsamt der Stadt Olpe, sei der eingeschlagene Weg der richtige: Wann immer herrenlose Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen entdeckt würden, sei das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner. Anders, wenn sie auf privaten Flächen stehen: Hier kann es den Eigentümer des Grundstücks treffen, auf den unter Umständen die Kosten der Entsorgung zurückfallen, kann der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden. Im Fall des herrenlosen Rollers am Bratzkopf dürfte es die Stadtverwaltung leicht haben: Zwar fehlt das Versicherungskennzeichen, doch die im Handschuhfach verborgene Fahrzeug-Identnummer ist vorhanden. Diese reicht üblicherweise aus, um den letzten Besitzer ausfindig zu machen und ihn zunächst die Beseitigung des Fahrzeugs aufzugeben und notfalls mit den Entsorgungskosten zu belasten. Helmer sagte zu, sich des Sachverhalts kurzfristig anzunehmen – und in der Tat war der weiße Roller kurze Zeit später vom Bürgersteig verschwunden.