Kreis Olpe. Trotz Legalisierung können die Cannabis-Clubs im Kreis Olpe nicht produzieren. Die Ursachen sind vielschichtig. Das sind die Hintergründe.

Seit dem 1. Juli kann Cannabis nicht mehr nur privat, sondern auch in Vereinigungen angebaut werden – das bedeutet jedoch noch nicht, dass Kunden und Kundinnen ab sofort Cannabis in den örtlichen Clubs erwerben können. Offene Fragen bei der Genehmigung und Unsicherheiten bei der Umsetzung des Sicherheitskonzepts lassen die Produktion in den Cannabis-Clubs in weite Ferne rücken.

Weitere Hürden

Der Cannabis Social Club Olpe (CSC) und der Cannabis Social Club Attendorn müssen weiterhin einige Hürden nehmen, um Cannabis vor Ort produzieren zu können. Erst vor wenigen Tagen sei bekannt geworden, dass die Bezirksregierung Arnsberg für die Genehmigung zum Anbau von Hanf zuständig ist – ein Antrag zur Erteilung einer Genehmigung sei damit erst seit dem 1. Juli möglich, berichtet Georgios Kantzos, Mitgründer vom CSC Olpe. Die Planungen liefen bereits auf Hochtouren, sodass in den nächsten Tagen ein Antrag bei der Bezirksregierung gestellt werden könne. Gleichzeitig solle dann auch der Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister erfolgen. „Es hatte sich bislang alles hinausgezögert, da nicht sicher war, wie das Gesetz jetzt genau umgesetzt wird. Wir gehen von ca. sechs Monaten bis zum Beginn der Produktion aus. Leider wissen wir nicht, wie der Andrang in Arnsberg sein wird. Wir gehen jedoch davon aus, dass es bei den Behörden mit dem Papierkram länger dauern wird“, so Kantzos weiter.

Weitere Themen

Eine weitere Hürde stelle die Finanzierung des Anbaus dar. Werbeaktionen für die Clubs sind seit dem 1. Juli gesetzlich verboten. Spenden, auf die der CSC Olpe angewiesen ist, fielen damit quasi weg, erklärt der 34-Jährige. Um die mittlerweile 75 Mitglieder in Zukunft zufriedenzustellen, plane der Club nun damit, alle Ressourcen zu bündeln und die Vereinigung stetig aufzubauen. „Es wird so aussehen, dass die Gründer ihr komplettes Equipment zusammenwerfen und wir uns quasi damit den ersten Anfang gemeinschaftlich aufbauen“, soll der Mitgliedseintritt mit der möglichen Produktionsleistung eng abgestimmt werden.

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Bereits ein bisschen weiter ist der Cannabis Social Club Attendorn. Die Vereinigung ist schon im Vereinsregister gelistet – einzig die Lizenz-Genehmigung zum Anbau sowie die Umsetzung der vorgegebenen Konzepte fehlen noch. Aktuell werde das Antragsformular für die Bezirksregierung vorbereitet, erzählt Mitgründer Dennis Kujawa. Damit einher gingen jedoch viele Voraussetzungen, die für den Anbau von Cannabis vorab geschaffen werden müssten. Das Problem: Die konkreten Anforderungen seien teilweise vom Gesetzgeber bislang gar nicht festgelegt worden. So müsse es in jedem Verein eine Sucht und Präventionsbeauftragte geben, die ihre Qualifikation über eine Schulung erlangt – die Rahmenbedingungen für eine solche Schulung seien jedoch noch nicht gegeben, so Kujawa. Ebenfalls müsse vorab ein Sicherheits- und Gesundheitskonzept vorlegt werden. Auch hier gebe es noch einige Fragezeichen. Um keine Zeit zu verlieren, habe sich das Team bereits vorab Gedanken über die Sicherung der Produktion gemacht. „Wir haben uns jetzt erst einmal anhand der Gesetzesgebung orientiert“, plant der Attendorner mit einem Sichtschutzzaun, einer vollständigen Umzäunung des Gebäudes sowie einem Kamerasystem.

Anbau von Cannabis in Vereinigungen

Die Bezirksregierung Arnsberg ist seit dem 1. Juli 2024 für die die Erteilung der Erlaubnis von Anbauvereinigungen zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum an die Mitglieder, für die Cannabis Clubs zuständig, die ihren Sitz im Regierungsbezirk Arnsberg haben – darunter fallen auch die Vereinigungen im Kreis Olpe. Laut Bezirksregierung darf die Erlaubnis von Anbauvereinigungen zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis ausschließlich Vereinigungen erteilt werden. Ein Anbauverein muss bestimmte Kriterien erfüllen, um als solcher zugelassen zu werden: „Anbauvereine sind eingetragene, nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung ist“, so die Bezirksregierung Arnsberg. Weitere Infos unter www.bra.nrw.de.

Monatelange Wartezeit

Durch die zahlreichen Mitglieder (mehr als 100) sowie die monatlichen Mitgliedseinnahmen sei die Finanzierung gesichert. Nach Produktionsbeginn könne es jedoch trotzdem sein, dass der Preis für den Cannabis-Kauf nochmals ansteige, betont Dennis Kujawa. Angesichts der vorgegebenen Bearbeitungszeit von maximal drei Monaten für die Genehmigung der Lizenz und einer Anbauzeit von zwei Monaten könne nicht zeitnah mit dem Kauf von Cannabis gerechnet werden. „Letztendlich wird es allerfrühestens im November oder Dezember so sein, dass man Cannabis herausgeben kann“, fasst der Selbstständige zusammen.