Rönkhausen/Siegen. Die Rönkhauser Schützen klagen eine hohe Summe für ihren kaputten Hallenboden ein. Doch der Rechtstreit kommt kaum aus dem Quark.
Wenn die Rönkhauser Schützen vom 24. bis 26. August wieder zu ihrem Hochfest im Lennetal zusammenkommen, wird die juristische Aufarbeitung des Hallenboden-Desasters noch nicht abgeschlossen sein. Denn vermutlich erst im Herbst geht der Rechtsstreit vor dem Siegener Landgericht weiter. Genau dann soll ein vom Gericht bestellter, neutraler Gutachter die Frage klären, wie sich unter dem erst 2018 neu verlegten Hallenboden ein aggressiver Hausschwamm bilden konnte - mit der bitteren Konsequenz, dass die St.-Antonius-Schützenbruderschaft den Parkettboden wieder herausreißen musste. Seitdem liegt in der Halle eine Stahlbetonplatte. In diesem Jahr werden die Schützen also, wie schon vergangenes Jahr, ohne Parkettboden feiern müssen.
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Es geht um viel Geld für die Schützenbrüder. Sie fordern von der Haftpflicht-Versicherung der beklagten Fachfirma aus dem Hochsauerland rund 285.000 Euro (Schadensersatz und Kostenvorschuss), um den immensen Schaden auszugleichen. Die Schützen, die vom Siegener Rechtsanwalt Christof Hundt vertreten werden, hatten eigens ein Gutachten in Auftrag gegeben, das im Kern zu der Aussage kommt, dass ein fehlerhaftes Verlegen des neuen Bodens bzw. eine fehlende Belüftung des neuen Parketts ursächlich für den holzzerstörenden Pilz gewesen sei.
Abstimmungsprozess läuft
Die Gegenseite, die vom Attendorner Rechtsanwalt Martin Kuschel vertreten wird und ebenso ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben hat, weist diesen Vorwurf zurück und sieht die Ursache viel mehr in einem Hochwasser-Ereignis aus dem Sommer 2021. Damals soll der neben der Schützenhalle her fließende Glingebach über die Ufer getreten und Regenwasser in die Halle eingedrungen sein. Welche Version der Wahrheit entspricht, soll jetzt ein neutraler Sachverständiger beurteilen. Doch genau diese Auswahl kommt seit Verhandlungsbeginn im Februar nicht so recht vom Fleck. „In dem Verfahren hat das Gericht noch keinen Sachverständigen bestellt, derzeit läuft der Abstimmungsprozess dazu“, klärt Franziska Heerwig, Sprecherin des Landgerichtes, auf Nachfrage dieser Redaktion mit. Verhandelt wird dieser Fall vor der 5. Zivilkammer des Landgerichts.
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Hintergrund ist offenkundig, dass sich beide Parteien bislang nicht auf einen Experten verständigen konnten. „Es gab verschiedene Vorschläge beider Seiten, doch eine Einigung gibt es noch nicht“, erklärt Martin Kuschel auf Anfrage. Auch sein Kollege von der Gegenseite, Christof Hundt, sprach auf Nachfrage dieser Redaktion von „unterschiedlichen Auffassungen“ bei der Frage, welcher Gutachter geeignet sei. Nach unseren Informationen gibt es nun aber offenbar einen Experten, der über das notwendige Fachwissen verfügen soll. Die Gemengelage ist nämlich insofern komplex, als dass die Schützen den befallenen Boden schon längst wieder herausgerissen haben, um die Halle wieder nutzbar zu machen. Somit ist der vom Gericht bestellte Gutachter darauf angewiesen, sich anhand von Fotodokumentationen ein eigenes Bild zu machen.