Kreis Olpe. UWG-Fraktion hatte Antrag bezüglich eines Cannabis-Verbots auf dem größten Volksfest der Region gestellt. Die Verwaltung will den Weg mitgehen.

Was für die Olper ihr Schützen- und die Drolshagener ihr Erntefest, ist für die Wendener ihre Kirmes. Das größte Volksfest der Region hat eine Strahlkraft weit über die Gemeinde Wenden und den Kreis Olpe hinaus. Drei Tage lang wird hier gefeiert, und wie bei jedem derartigen Fest, spielt auch der Alkohol eine Rolle. Das Bier gehört zur Kirmes quasi untrennbar dazu, an zahlreichen Rondellen und Getränkeständen „trifft man sich“, und der Bierkonsum bei der „Kärmetze“ lässt jedes Schützenfest weit hinter sich. In diesem Jahr allerdings könnte eine zweite Droge eine Rolle spielen. Durch die Teil-Legalisierung von Cannabis öffnen sich neue Handlungsfelder für die Organisatoren. Die Unabhängige Wählergemeinschaft Wenden (UWG) um ihren Vorsitzenden, Thorsten Scheen, will nun Nägel mit Köpfen machen und dafür sorgen, dass das Kiffen auf der Kirmes das bleibt, was es bisher ist: verboten. In einem Antrag an den Rat fordern die Unabhängigen den Rat auf, ein entsprechendes Verbot zu verhängen. Denn anders als beim Alkohol kommen beim Cannabis-Rauchen auch Umstehende mit der Droge in Kontakt, und schon aus Jugendschutzgründen will die UWG dies unterbinden.

Die WESTFALENPOST im Kreis Olpe ist auch bei WhatsApp. Jetzt hier abonnieren.

Folgen Sie uns auch auf Facebook.

Bestellen Sie hier unseren Newsletter aus dem Kreis Olpe.

Alle News aufs Handy? Jetzt die neue WP-App testen.

Die WP im Kreis Olpe ist jetzt auch bei Instagram.

„Auch wenn die Landesregierung NRW noch keine spezifischen Regelungen diesbezüglich erlassen hat, haben sich einige Kommunen bereits mit einem Cannabiskonsumverbot während ihrer jeweiligen Kirmes auseinandergesetzt“, so Scheen in einer Pressemitteilung. Und da es sich bei der „Wendschen Kärmetze“ um eine Familienkirmes mit vielen Angeboten für Kinder und Jugendliche handle, sei es dringend notwendig, frühzeitig für ein Verbot zu sorgen und dessen Durchsetzbarkeit in den Blick zu nehmen. „Der Gemeinderat beschließt, dass der Cannabiskonsum im Veranstaltungsraum der Wendener Kirmes grundsätzlich verboten werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Grundsatzbeschluss bereits im Jahr 2024 umzusetzen, sofern die noch folgenden Landesverordnungen eine solche Regelung zulassen.“ So lautet der Beschlussvorschlag, über den der Wendener Rat in einer seiner nächsten Sitzungen zu entscheiden haben wird. Scheen ist zuversichtlich, dass sich eine Mehrheit findet: „Es muss eine Regelung her.“

Und er wird damit Recht behalten: In einer Beschlussvorlage für die bevorstehende Ratssitzung am Montag, 26. Juni, soll ein solches Verbot erlassen werden. Die Verwaltung formuliert als Antrag: „Die Gemeinde Wenden als Veranstalterin erlässt auf dem Veranstaltungsgelände der ,Wendschen Kärmetze‘ ab dem Jahre 2024 ein generelles Cannabis-Konsumverbot.“ Damit, so die Verwaltung, werde dem Antrag der UWG gefolgt. Denn mit Erlass vom 15. Mai durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) gebe der Gesetzgeber den Veranstaltern von Volksfesten und ähnlichen Großveranstaltungen die Möglichkeit, ein solches generelles Cannabiskonsumverbot zu erlassen. Es stütze sich auf das Cannabisgesetz, das klar sage, dass „in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der Konsum von Cannabis verboten ist“. Voraussetzung für ein solches Verbot sei, dass es dem Veranstalter zu aufwendig und personalintensiv sei, den Cannabiskonsum auf der Veranstaltung zu überwachen bzw. zu kontrollieren, was bei der Kirmes als dem größten Volksfest Südwestfalens mit seinem weitläufigen Veranstaltungsgelände der Fall sei. „Somit ist es der Gemeinde Wenden als Veranstalterin nicht möglich, in geeigneter Weise den Cannabiskonsum zu überwachen. Ein generelles Cannabis-Konsumverbot auf dem Veranstaltungsgelände ist folglich notwendig, um den Konsum auf der Kirmes rechtlich gesichert zu unterbinden. Der Antrag der Fraktion UWG deckt sich somit mit den Vorgaben des vorgenannten Erlass des MAGS.“

„Wir werden auf dem Platz von unserem Hausrecht Gebrauch machen und den Cannabis-Konsum auf dem ,Ümmerich‘ untersagen.“

Andreas Roll
Major des Olper Schützenvereins

Mit dieser Einstellung ist die UWG Wenden nicht allein. Während in Wenden ein solcher Beschluss erlassen werden soll, wird es beim größten Schützenfest der Region, dem in der Kreisstadt Olpe, anders geregelt. Andreas Roll ist als Major Vorsitzender des größten Schützenvereins im Kreis Olpe und erklärte auf Anfrage unserer Zeitung: „Wir werden auf dem Platz von unserem Hausrecht Gebrauch machen und den Cannabis-Konsum auf dem ,Ümmerich‘ untersagen.“ Hier gehe es nicht um Grundsatzfragen pro oder contra Cannabis, sondern einerseits um den Jugendschutz und andererseits um die Frage der sonst nötigen Kontrolle. „Wenn jemand 25 Gramm mit sich führen darf, dann wissen wir ja nicht, ob er das selbst rauchen möchte oder den halben ,Ümmerich‘ damit versorgen will.“ Der vom Verein beauftragte Wachdienst werde entsprechend instruiert. „Wie wir genau damit umgehen, wenn dann doch jemand eine Tüte raucht, das muss einfach die Erfahrung zeigen. Wir wissen ja zum Beispiel vom Rauchverbot in den Arkaden, dass, wenn dann doch jemand eine Zigarette anzündet, es eigentlich immer ausreicht, ihn höflich darauf aufmerksam zu machen, dass das nicht erlaubt ist, und dann hat sich das Problem auch erledigt“, so Roll. Ohne dass formell ein Beschluss oder eine Erklärung dazu verfasst worden sei, wisse er aus Gesprächen mit den übrigen Vereinen im Stadtgebiet, dass bei allen Schützenvereinen so gedacht werde und, dass Cannabis auf allen Schützenplätzen tabu bleiben wird.

„Wir feiern Schützenfeste als Generationenfeste, von alt bis jung, und da erklärt es sich fast schon von selbst, dass allein aus Jugendschutzgründen so verfahren wird.“

Markus Bröcher
Kreisschützenoberst

Darin bestärkt ihn Markus Bröcher, Chef des Kreisschützenbundes und damit des Verbandes, dem die große Mehrzahl der Schützenvereine und -bruderschaften im Kreis angegliedert sind. „Wir haben als Verband noch keine offizielle Meinung geäußert, aber das Thema ist in vielen Mitgliedsvereinen schon diskutiert worden, und ich kenne keinen einzigen Fall, wo der Verein nicht gesagt hätte, dass er von seinem Hausrecht Gebrauch machen wolle und das Cannabisrauchen auf dem gesamten Areal untersagt“, so Bröcher: „Wir feiern Schützenfeste als Generationenfeste, von alt bis jung, und da erklärt es sich fast schon von selbst, dass allein aus Jugendschutzgründen so verfahren wird.“ Im Grunde impliziere ja sogar das entsprechende Gesetz ein solches Handeln, das das Cannabisrauchen in der Nähe von Kindern und Jugendlichen untersage.

Mehr zum Thema