Kreis Olpe. Erstmals weist der Kreis Olpe im Landschaftsplan „visuell sensible“ Flächen aus, wo es keine Windkraft geben sollen. Kritik äußern die Grünen.
Ungewöhnlich vielen Einwendungen sah sich der Kreis Olpe gegenüber, als der Entwurf für einen neuen Landschaftsplan für die Rothaarvorhöhen im Bereich zwischen Olpe, Grevenbrück und Welschen Ennest veröffentlicht wurde. Von einem „Windkraftverhinderungsplan“ war die Rede. Dennoch hat der Umwelt- und Strukturausschuss den Landschaftsplan am Donnerstag fast einstimmig beschlossen.
Den Anlass für die Aufregung im Vorfeld erläuterte Kreisdirektor Theo Melcher: „Wir machen damit erstmalig den Versuch, die Besonderheit des Landschaftsbildes bereits im Plan darzustellen.“ So sind „visuell sensible Kuppen- und Höhenlagen“ ausgewiesen, die von „hohen, dominanten baulichen Anlagen“ freigehalten werden sollen. Im Klartext: Postkartenblicke sollen auch künftig nicht durch Windkraftanlagen gestört werden. Dieser Ansatz stieß unter Windkraft-Befürwortern auf scharfe Kritik.
Im Ausschuss gab ihnen Fred Josef Hansen (Grüne) eine Stimme: „Um die Landschaft zu erhalten, wäre es das Beste, gegen den Klimawandel vorzugehen. Dieser Plan ist, was den Klimawandel angeht, absolut kontraproduktiv.“
Hansen (Grüne) wirft Kreis Olpe Doppelmoral vor
Erste Anzeichen des Klimawandels wie die anhaltende Trockenheit der vergangenen Jahre veränderten die Landschaft, die durch den Plan geschützt werden sollte, bereits, erklärte Hansen. „Der Blick geht heute zum großen Teil in tote Fichten.“ Angesichts dessen ergebe es keinen Sinn, erneuerbare Energien, die den Landschaftswandel abmildern könnten, noch weiter auszubremsen.
Außerdem warf der Grünen-Politiker dem Kreis Olpe eine Doppelmoral vor: „Auf der einen Seite verhindern wir, dass dort kostenfrei Anlagen entstehen können. Auf der anderen Seite geben wir eine Menge Geld für ein Klimaschutzkonzept aus, um einen Bruchteil dessen, was mit Windkraft entstehen könnte, wieder hereinzuholen.“ Zudem werde Waldbauern die Möglichkeit genommen, nach Dürre- und Borkenkäfer-Krise noch Erlöse über ihre Flächen zu erzielen.
„Schade, dass das bei Ihnen so angekommen ist“, entgegnete der Kreisdirektor. Im Außenbereich sei der Kreis gesetzlich verpflichtet, zu prüfen, welche Auswirkungen Bauvorhaben auf die Landschaft haben. Die Bestimmung, ob ein Neubau im Grünen – sei es Windkraftanlage, Gewerbegebiet oder Ferienhotel – einen Postkartenblick zerstöre, sei bislang im Bauplanungsverfahren getroffen worden.
Hürden für Windkraft nicht unüberwindbar
„Es geht nicht um Verhinderung, sondern um mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle“, betonte Theo Melcher. Nun könnten potenzielle Investoren nämlich bereits im Vorfeld prüfen, wo die Hürden für ein Bauvorhaben besonders hoch und wo sie im Gegenzug vielleicht eher überwindbar sind.“
Gänzlich ausgeschlossen seien Windenergie-Projekte auf „visuell sensiblen Kuppen- und Höhenlagen“ auch mit dem neuen Landschaftsplan nicht. Nur benötige ein potenzieller Investor in diesen Gebieten eben besonders gute Argumente für ein Bauvorhaben.
So blieb die Gegenstimme von Fred Josef Hansen an diesem Abend die einzige.