Attendorn. Das Urteil in dem Prozess um den 15-Jährigen, der in Attendorn auf einem Spielplatz auf einen Mitschüler eingestochen haben soll, ist gefallen.

In dem Fall um den 15-jährigen Schüler, der auf einem Attendorner Spielplatz einen Mitschüler mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte (unsere Zeitung berichtete) ist nun das Urteil gefallen. Wie unsere Zeitung erfahren hat, hat das Landgericht Siegen in nicht-öffentlicher Sitzung unter Vorsitz der Richterin Sabine Metz-Horst den Angeklagten am Freitag wegen versuchten Totschlages zu fünfeinhalb Jahren Jugendstrafe in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Sechs Zentimeter in den Bauch


Zur Erinnerung: Die Tat ereignete sich am 16. September 2019. Laut Anklageschrift soll der Angeklagte den Mitschüler unter dem Vorwand, sich aussöhnen zu wollen, zum Spielplatz an der Dortmunder Straße gelockt haben. Die beiden Jungen seien auf ein Klettergerüst gestiegen. Die Atmosphäre sei friedlich gewesen. Der Angeklagte habe dem Mitschüler noch eine Zigarette angeboten, die dieser aber ablehnte. Plötzlich habe er dann ein Messer aus seinem Kapuzenpullover gezogen. Er habe den Mitschüler mit der linken Hand zu sich gezogen und ihm mit der rechten Hand das Messer etwa sechs Zentimeter tief in den Oberbauch gerammt, um ihn zu töten, so die Anklage.

Insgesamt haben 15 Verhandlungstage stattgefunden. Der nicht-öffentliche Prozess hatte am 10. März begonnen. Weil eine beisitzende Richterin an Corona erkrankt war, musste er zwischenzeitlich abgebrochen und anschließend neu aufgerollt werden. Der Strafrahmen bewegte sich in diesem Fall zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Jugendstrafe.