Herdecke. Von Hautschuppen bis Blut: Wie DNA-Analysen bei der Aufklärung von Verkehrsunfallflucht helfen. Auf die Schadenshöhe kommt es dabei nicht an

Vom „Tatort“ bis hin zu „CSI“: Auf dem Bildschirm kommen sie immer wieder vor, die Fälle, in denen die Ermittler die Täter anhand kleinster Hautschuppen oder feiner Bluttropfen überführen. In den fürs Fernsehen oder für Streamingdienste gedrehten Krimis sind es oft schwere Verbrechen, die mithilfe von DNA-Spuren gelöst werden. Doch in der Realität sieht das auch anders aus: In Herdecke konnte kürzlich eine Verkehrsunfallfluch aufgeklärt werden – mit Hilfe von DNA aus dem Fahrzeuginneren. Ein Einzelfall sei das nicht, erklärt Polizeipressesprecher Christoph Neuhaus, der zudem betont: „Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.“

Ein kurzer Rückblick: Bereits Ende Oktober 2023 war es in Herdecke zu einem Unfall mit Sachschaden im niedrigen fünfstelligen Bereich gekommen. Ein Auto war von der Fahrbahn abgekommen, hatte einen parkenden Pkw und eine Hauswand beschädigt. Den Aufprall hatte ein Zeuge gehört, der die Polizei informierte. Als diese eintraf, fanden sie nur die zurückgelassenen, beschädigten Fahrzeuge vor. Eine umfangreiche Spurensicherung und die Auswertung von DNA führten schließlich zu der Fahrerin, einer 45-jährigen Frau aus Herdecke ohne Fahrerlaubnis, und ihrem 55-jährigen Beifahrer. Eine solche Auswertungen könne unter Umständen lange dauern, erklärt Neuhaus den langen Zeitraum bis zum Ermittlungserfolg und sagt zum aktuellen Stand: „Das Strafverfahren läuft.“

Eine pauschale Aussage, wann DNA-Spuren bei der Ermittlung genommen werden und letztendlich eine Rolle spielen, kann Christoph Neuhaus nicht treffen. „Das ist immer vom jeweiligen Fall abhängig“, betont er. Und davon, ob „die Profis vom Erkennungsdienst (zuständig für Spurensuche, Spurensicherung und Spurenauswertung, Anmerkung d. Redaktion) sagen: Das ist erfolgsversprechend.“ Aussicht auf Erfolg hat eine Sicherung von DNA-Spuren laut Christoph Neuhaus immer dann, „wenn man ein Schadensbild erkennt“.

Christoph Neuhaus, Polizeipressesprecher im EN-Kreis

„Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.“

Christoph Neuhaus
Polizeipressesprecher im EN-Kreis

In Bezug auf einen Verkehrsunfall, wie er sich in Herdecke ereignet hat, bedeutet das zum Beispiel: Man erkennt im Fahrzeug möglicherweise „Dinge, die in direktem Zusammenhang mit dem Unfall enstanden sind“, formuliert Christoph Neuhaus aufgrund des laufenden Verfahrens bewusst etwas vage. Alle Bauteile, mit denen der Körper in Berührung komme, von Lenkrad über Schalthebel oder Bedieneinrichtungen, könne man einer Person speziell zuordnen. „Egal ob über Haut, Blut oder Speichel“, so der Polizei-Pressesprecher. Im konkreten Fall habe man gesehen, dass man anhand der vorliegenden DNA-Spuren „tatsächlich Täter überführen kann“, erklärt Neuhaus. „Und das ist dann auch nicht von der Schadenshöhe abhängig.“

DNA-Spuren können den Ermittlern auch in Situationen helfen, in denen der Wagen verliehen wurde und nach einem Unfall die Frage offen ist: Wer saß am Steuer? Christoph Neuhaus gibt ein weiteres Beispiel: „Man kommt zu einer Unfallstelle, drei Leute stehen neben dem Wagen, zwei sind alkoholisiert, einer ist nüchtern und sagt: Er sei gefahren.“ Wenn dazu noch mögliche Umstände im Fahrzeug nicht zu dieser Aussage passten, „würden wir DNA-Spuren an den Hauptbedienungspunkten im Wagen nehmen“, betont Neuhaus. Vielleicht gebe es Hautschuppen an Lenkrad oder Schalthebel oder noch eine frische Blutspur im Bereich des Fahrerraums. Grundsätzlich gelte: Es geht immer um das Schließen einer Indizienkette. Und Christoph Neuhaus fügt hinzu: „Die gesamte Spurensicherung kann be- oder auch entlastend sein.“

Doch zurück zur Unfallflucht: Die ereignen sich, so die Polizei, täglich im gesamten EN-Kreis. „Mal ist es der abgefahrene Spiegel, mal der leicht touchierte Pkw, dann ist auf den ersten Blick gar nichts zu sehen“, nennt Christoph Neuhaus unterschiedliche Szenarien beim Namen. In solchen Fällen gelte: „Immer die 110 wählen“, sagt der Polizeihauptkommissar und betont: „Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat.“