Wetter. Der Stadtbetrieb Wetter hat eine vorläufige Gebührenvorschau für das nächste Jahr vorgelegt. Ein Beitragssatz wurde zuletzt 2015 erhöht.
Nach derzeitigen Erkenntnissen stehen für die Bürgerinnen und Bürger 2025 keine Erhöhungen der Grund- oder Gewerbesteuer an. Doch an anderer Stelle drohen im nächsten Jahr Mehrbelastungen: In der jüngsten Sitzung des Verwaltungsrates vom Stadtbetrieb Wetter geht aus einer Vorlage hervor, dass gleich an vier Stellen Gebühren steigen können.
Tendenzzahlen für das nächste Jahr
Vor einigen Tagen hat die Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Wetter eine Gebührenvorschau für 2025 präsentiert. „Die bildet eine Tendenz ab. Zum Teil fehlen noch Informationen zu wesentlichen Kosteneinflussgrößen des nächsten Jahres“, erklärt Vorstand Ludger Willeke auf Anfrage der Redaktion. Die endgültigen Kalkulationen erfolgen zum Ende des Jahres, all dies werde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 4. Dezember vorgelegt und beschlossen.
Abfallgebühren
Aktuell ist nach Angaben des Stadtbetriebes davon auszugehen, dass im nächsten Jahr die Restabfallgebühren bei 26 Leerungen um 2,9 Prozent und die Bioabfallgebühren um 9,2 Prozent steigen. Willeke weist darauf hin, dass diese zuvor über zehn Jahre unverändert geblieben sind. Wie das gelungen ist? „Mehrkosten wurden jahrelang über die Restabfallgebühren aufgefangen, wobei auch diese viele Jahre konstant geblieben sind. Hier soll nun im nächsten Jahr eine Anpassung erfolgen. Gleichwohl bleiben die Bioabfallgebühren auf einem niedrigen Niveau.“
Beim Thema Müll bewegen sich die Aufwendungen des Stadtbetriebs im Jahr 2025 den Angaben zufolge über dem Vorjahresniveau (+ 3,3 Prozent). Wesentlicher Bestandteil der Abfallgebühren seien die Fremdleistungen inklusive der Entsorgungskosten des Ennepe-Ruhr-Kreises, heißt es in der Vorlage. Zudem sollen die Bioabfallgebühren nach wie vor „aus abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen durch die Restabfallgebühren quersubventioniert werden“. Dies soll aber reduziert werden, was an den Preissteigerungen bei der Entsorgung der Bioabfälle liege.
Rechenbeispiel für Bürger
Somit gehen die Akteure in Wetter von einer Erhöhung der Sätze aus, wobei darin auch die Kosten der jährlichen Reinigung der Biotonnen enthalten seien. Ein Rechenbeispiel: Die Bioabfallgebühren steigen bei einer 60-Liter-Tonne wohl von 49,80 in 2024 auf 54,36 Euro im nächsten Jahr. Gleiches beim Restabfall: Für ein 60-Liter-Gefäß und 26 Leerungen kassiert der Stadtbetrieb künftig laut Vorlage 154,89 statt derzeit 150,54 Euro, für 13 Mindestleerungen beträgt die Gebühr dann 126,95 statt 122,59 Euro in diesem Jahr. „Trotz einer Verrechnung von Gebührenüberdeckungen in Höhe von 96.000 und im Vorjahr von 126.000 Euro“ komme es zu diesem Anstieg, heißt es in der Vorschau für 2025.
Das Thema Abwasser
Drei Faktoren wirken sich laut Willeke 2025 auf die Abwassergebühren aus. In dieser Hinsicht fordere der Ruhrverband 150.000 Euro mehr für die Abwasserbehandlung. Hinzu kommen für den Stadtbetrieb Wetter höhere Kapitalkosten aus Investitionen in das Kanalnetz (ein Plus von 130.000 Euro). Zudem sorgen rückläufige Wasserverbräuche für steigende Gebühren. „Letzteres liegt daran, dass die Kosten der Abwasserbeseitigung größtenteils verbrauchsunabhängig sind und ein kleinerer Divisor ‚(Schmutz-)Wasserverbrauchsmenge‘ die Gebühr für Schmutzwasser pro Kubikmeter steigen lässt“, so der Vorstandssprecher. „Offensichtlich haben die Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren nicht nur ihren Strom- und Gasverbrauch reduziert, sondern auch ihren Wasserverbrauch.“
>>> hier gibt es weitere Artikel aus Wetter und Herdecke
Das allein führe zu einem steigenden Gebührensatz pro Einheit, aber nicht zwangsläufig zu einer Mehrbelastung der Haushalte, weil die Schmutzwassermenge eben auch niedriger sei. Dennoch will der Stadtbetrieb aus heutiger Sicht den Schmutzwassergebührensatz für Haushalte im Jahr 2025 voraussichtlich um zehn Prozent erhöhen. Konkret: Normaleinleiter müssen für den Kubikmeter wohl 4,29 statt 3,90 Euro zahlen. Die Niederschlagswassergebühr steigt pro Quadratmeter um 1,6 Prozent, umgerechnet für Normaleinleiter von 1,25 auf 1,27 Euro. Für Ruhrverbandsmitglieder gelten niedrigere Sätze.