Herdecke. Grundstücks-Eigentümer schaltet das Verwaltungsgericht ein. Per Gerichtsbescheid wird Klage abgewiesen. Herdecker beharrt auf mündlicher Verhandlung

Im aktuellen Flächen-Nutzungsplan der Stadt Herdecke wird das Areal als „Wald“ ausgewiesen. Tatsächlich ist die Grünfläche bereits vor Jahren ungenehmigt mit Schotter befestigt worden. Die geschlossene Gesteinsdecke hat auch den Selmkebach, der dort durch eine Röhre fließt, unter sich begraben. Der Eigentümer eines 966 Quadratmeter großen Grundstücks an der Kleinsiedlung Voßkuhle, im Bereich der Gedener Straße und Ender Talstraße, macht offenbar das, was er will oder für richtig hält.

Geschlossene Schotterdecke

Im August 2022 hatte die Stadt Herdecke die geschlossene Schotterdecke, die sie als illegal bezeichnet, auf dem östlichen Teil der unbebauten Grünfläche entdeckt. Eine Baugenehmigung sei dafür nie beantragt worden. Auf vorgelegten Sattelitenfotos aus den Jahren 2017 und 2020 ist der aufgebrachte Schotter bereits deutlich zu erkennen. Die Luftbilder zeigten auch, dass darauf Fahrzeuge abgestellt wurden. Es dränge sich der Verdacht auf, so die Stadt, dass die illegale Schotterdecke als Parkplatz genutzt werde.

Keine Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung wäre für die Grünfläche ohnehin nicht erteilt worden.. Allein schon deshalb nicht, weil die Untere Wasserbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises verlange, dass die Verrohrung des Selmkebaches, der in die Ruhr mündet, „zugänglich gehalten- und von jeglicher Verbauung frei bleiben muss“. Im März vergangenen Jahres erließ die Stadt Herdecke deshalb einen Bescheid gegen den Eigentümer des Grundstücks: Er habe durch sein eigenmächtiges Handeln sowohl gegen das Bauplanungsrecht, als auch gegen das Wasserhaushaltsgesetz verstoßen. Die Abtragung und Entfernung der Schotterdecke wurde amtlich angeordnet und ihm ein Zwangsgeld in Höhe 2500 Euro angedroht.

Eigentümer fühlt sich in seinen Rechten verletzt

Gegen die Beseitigungsverfügung der Stadt setzte sich der Grundstückseigentümer vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg zur Wehr. Diese verletze ihn in seinen Rechten, heißt es in seiner Klage. Die Stadt hätte im Januar 2022, bei einer mit ihm nicht abgestimmten Freilegung des Baches, angefallenen Erdaushub mit kontaminiertem Erdreich vermischt. Das hätte sich dann durch Starkregen alles auf seinem Grundstück verteilt. Er hätte lediglich „Ordnung geschaffen“, indem er daraufhin die Fläche geschottert habe. Die Stadt sagt, dass sei unzutreffend. Als Beleg dienen auch die viel älteren Luftbilder von 2017 und 2020.

Gericht weist Klage ab

Die 4. Kammer habe die Klage des Grundstückseigentümers gegen die Stadt bereits durch einen Gerichtsbescheid abgewiesen, bestätigt Kai Hendrik Teipel, Sprecher des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Der Kläger hätte das aber nicht akzeptiert und nunmehr einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt. (Az. 4 K 1176/23).